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Fachkräftezulage und Gehalt Führungskräfte im öD ?

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NelsonMuntz:

--- Zitat von: Organisator am 22.04.2024 10:39 ---Aus Personalersicht hat es Sinn, einen Beschäftigten zu halten, wenn es für den AG förderlich ist. Insoweit ist die Begründung, dass der Mitarbeiter nur bleibt, wenn er mehr Geld bekommt, durchaus nachvollziehbar.

--- End quote ---

In einem größeren Haus wird sich aus Personaler-Sicht diese Situation eher selten ergeben. Ob ein Sachbearbeiter-Pool nun mit 15 oder 14 Personen besetzt ist, spielt keine Rolle. Der öD muss keine Prozesse optimieren, um ein erquickliches Geschäftsergebnis zu erzielen.

Bei uns gilt: Solange wir im TV (hier -L) gebunden sind, gibt es keine Zulagen. Ob im Tarif die Möglichkeit für Zulagen besteht, spielt keine Rolle, weil es eben nur optional ist. Wer gehen möchte, darf auch gehen.

wurmlie:

--- Zitat von: Organisator am 22.04.2024 10:39 ---Sachbearbeiter bearbeiten Geschäftsvorfälle bis zur Entscheidungsreife.
Für manche Geschäftsvorfälle bedarf es einer Ausbildung, eines Studiums oder eines wissenschaftlichen Studiums. Insoweit ist es schwer vom Begriff "Sachbearbeiter" auf eine bestimmte Bezahlung zu schließen.

Es sei denn, es handelt sich um ein Bundesministerium, da sind "Sachbearbeiter" die Beschäftigten im gD (oder vergleichbar), ohne dass sie tatsächlich Sachbearbeitungsaufgaben erledigen müssten.

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Aus Personalersicht hat es Sinn, einen Beschäftigten zu halten, wenn es für den AG förderlich ist. Insoweit ist die Begründung, dass der Mitarbeiter nur bleibt, wenn er mehr Geld bekommt, durchaus nachvollziehbar.

--- End quote ---

Aber in desem Fall ist es ja so, dass dieser Mitarbeiter noch relativ neu ist und mehr Geld fordert und eine EG13 generell des Geldeswegen schnell besetzt werden könnte. Wer dann mehr Geld fordert, nach nur einem Jahr, muss sich weiter abheben als nur die in der EG13 vorgegebene Qualifikation.

Niemand spricht die Leistungsbereitschaft des Threadersteller ab. Es geht einfach nach der Forderung von mehr Geld nach einer kurzem Zeit im Betrieb mit der im ersten Beitrag genannten Begründung und diese ist eben schwach. Solche Dinge sind eben im TVöD geregelt.

Jeder vernünftige Chef würde nein sagen, natürlich mit einer anderen Begründung als "Du hast dann mehr Geld als ich".

Das Personalamt würde auch erstmal den Vorgesetzen  (BL/Amtsleiter was auch immer) des Threaderstellers fragen wieso denn eine Zulage gerechtfertigt sei.

Wenn dann die Rede von Abwanderung ist, würde trotzdem erstmal wieder der Vorgesetze gefragt werden: "ist er so gut, könnte man ihn ersetzen, müssen wir in halten und mehr Geld geben?"

Wie Sie selbst schreiben, wenn es für den AG förderlich ist. Aus diesem Grund benötigt der Threadersteller auch einen vernünftigen Grund oder Druckmittel wie fachliche Unverzichtbarkeit des MA:


--- Zitat ---Aus Personalersicht hat es Sinn, einen Beschäftigten zu halten, wenn es für den AG förderlich ist. Insoweit ist die Begründung, dass der Mitarbeiter nur bleibt, wenn er mehr Geld bekommt, durchaus nachvollziehbar.

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Ich hab mal in einer Dienstelle gearbeitet, da gab es auch spätabends und am Wochenende Sitzungen und Termine, diese wurden als Mehrarbeit angemeldet und vergütet, ist natürlich kein regelmäßiges Gehalt und das wird bei dem BL des Threaderstellers wohl auch so sein.

Organisator:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 22.04.2024 11:03 ---
--- Zitat von: Organisator am 22.04.2024 10:39 ---Aus Personalersicht hat es Sinn, einen Beschäftigten zu halten, wenn es für den AG förderlich ist. Insoweit ist die Begründung, dass der Mitarbeiter nur bleibt, wenn er mehr Geld bekommt, durchaus nachvollziehbar.

--- End quote ---

In einem größeren Haus wird sich aus Personaler-Sicht diese Situation eher selten ergeben. Ob ein Sachbearbeiter-Pool nun mit 15 oder 14 Personen besetzt ist, spielt keine Rolle. Der öD muss keine Prozesse optimieren, um ein erquickliches Geschäftsergebnis zu erzielen.

Bei uns gilt: Solange wir im TV (hier -L) gebunden sind, gibt es keine Zulagen. Ob im Tarif die Möglichkeit für Zulagen besteht, spielt keine Rolle, weil es eben nur optional ist. Wer gehen möchte, darf auch gehen.

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Der TE arbeitet als Stadtplaner in einer kleineren Stadt. Ich gehe nicht davon aus, dass es hier einen Pool von Leuten gibt, die in diesem Bereich arbeiten.

Bei einer Vielzahl von Beschäftigten mit gleicher Tätigkeit gebe ich dir recht - da kann der AG mal auf einen einzelnen Mitarbeiter verzichten und Ersatz heranschaffen.

Organisator:

--- Zitat von: wurmlie am 22.04.2024 11:04 ---Aber in desem Fall ist es ja so, dass dieser Mitarbeiter noch relativ neu ist und mehr Geld fordert und eine EG13 generell des Geldeswegen schnell besetzt werden könnte. Wer dann mehr Geld fordert, nach nur einem Jahr, muss sich weiter abheben als nur die in der EG13 vorgegebene Qualifikation.

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Da bin ich anderer Meinung. Er hebt sich allein dadurch ab, dass er ohne mehr Geld sich einen anderen Job sucht. Da muss der AG wissen, ob er den einzelnen halten oder einen neuen Mitarbeiter suchen möchte.

wurmlie:

--- Zitat von: Organisator am 22.04.2024 11:39 ---
--- Zitat von: wurmlie am 22.04.2024 11:04 ---Aber in desem Fall ist es ja so, dass dieser Mitarbeiter noch relativ neu ist und mehr Geld fordert und eine EG13 generell des Geldeswegen schnell besetzt werden könnte. Wer dann mehr Geld fordert, nach nur einem Jahr, muss sich weiter abheben als nur die in der EG13 vorgegebene Qualifikation.

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Da bin ich anderer Meinung. Er hebt sich allein dadurch ab, dass er ohne mehr Geld sich einen anderen Job sucht. Da muss der AG wissen, ob er den einzelnen halten oder einen neuen Mitarbeiter suchen möchte.

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Da haben Sie recht, so sollte es idealerweise aussehen. Aber bei so einer Sache spielen viele Personen ein Rolle. Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung und wiederhole, der Grund für mehr Geld sollte ein vernünftiger sein. Sonst kommen alle aus der Abteilung an und sagen" Ich werde auch immer fleißig sein, ich möchte auch eine Zulage/mehr Geld was auch immer".

Oft wird man nämlich einfach gehen gelassen. der AG möchte nämlich auch davon profitieren, wenn man einem AN mehr Geld gibt.

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