Autor Thema: Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung  (Read 4278 times)

GeBoLi

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Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung
« am: 17.04.2024 16:17 »
Hallo Zusammen,

ich habe seit 2021 zur Häfte die Kassenleitung mit meiner Kollegin. Sie arbeitet 50%, ich 100%. Sie ist im Home Office und nur 2 Vormittage im Haus. Ich bin jeden Tag da. Man hat das damals aufgrund der Erfahrung von ihr so gemacht, da ich "erst" seit 2016 fest in meiner Abteilung war und sie vor ihrem Mutterschutz/Elternzeit schon Leitung war. Sie ist seither in Entgeltgruppe 09b eingruppiert, ich habe die Entgeltgruppe 06 mit einer Zulage für "höherwertige Tätigkeiten". Am Anfang fand ich das ja auch in Ordnung, mittlerweile habe ich aber auch meine 3-jährige Erfahrung. Außerdem bin ich immer erster Ansprechpartner für jeglichen Angelegenheiten, sei es bei den Kollegen/Kolleginnen oder unserer Chefin der Finanzabteilung. Ich leite eigentlich hauptsächlich die Kasse, wie will sie das auch machen, wenn sie nur 2 Vormittage im Haus ist und sonst immer nur zu Hause...ich habe auch schon einige "Projeket" federführend mit unserer Abteilungsleitung (Kämmerei) umgesetzt (ePayment, neues Programm). Es wäre doch nur fait, mich auch in 09b einzugruppieren, finde ich zumindest...sie kann ihre Entgeltgruppe von mir aus gern behalten, da hab ich kein Problem mit. Aber ich fühle mich bisschen benachteilig.
Meint ihr mein Antrag auf Höhergruppierung könnte erfolgreich sein, wenn ich so argumentiere?

Danke schon mal und viele Grüße

Organisator

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Antw:Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung
« Antwort #1 am: 17.04.2024 16:28 »
Nein, da ein Antrag auf Höhergruppierung tariflich nicht vorgesehen ist und somit auch vom AG nicht beachtet werden müsste.

Vielmehr würde mich deine Zulage für "höherwertige Tätigkeiten" darauf schließen lassen, dass dir diese Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen wurden. Da würde ich ansetzen.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung
« Antwort #2 am: 17.04.2024 17:02 »
Und wenn nicht, klingt es schwer nach Murcks-Konstruktion.

Erfahrung ist für die EG irrelevant, es kommt einzig auf die dauerhafte Übertragung der Tätigkeit an. Die Tarifautomatik ist dann nämlich so fair, dass du anhand deiner Aufgaben korrekt eingruppiert bist und nicht aufgrund Wohlwollens des AG.

PiA

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Antw:Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung
« Antwort #3 am: 18.04.2024 11:58 »
Oder steht dem die Ausbildungs- und Prüfungspflicht insb. für das Kassenwesen im Wege, dann wäre "Zulage bis zur Prüfung" doch der übliche Weg bei "Euch A-Tabeller" oder nicht?

In dem Fall wäre die Frage, wann man denn zum A-II-Lehrgang darf, der Weg zum Ziel.

GeBoLi

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Antw:Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung
« Antwort #4 am: 26.04.2024 07:50 »
Danke euch schon mal für die Antworten!

Die Tätigkeit wurde mir nicht nur vorrübergehend übertragen, also erst mal schon, ja. Aber ich bin mittlerweile eigentlich die Kassenleitung, die immer da ist und die sozusagen alles macht, was eine Kassenleitung macht.

Ich habe mal einen Kollegen im Bauamt gefragt, der ist stellvertretender Leiter und er ist sogar in 09a eingruppiert. Also nicht 09b klar, aber immerhin in 09a. Und irgendwie finde ich es halt unfair...ich dümpelt immer noch in 06 rum, klar mit ner Zulage, die ist jetzt nicht wahnsinnig schlecht, aber höher eingruppiert würde ich schon deutlich mehr bekommen. Es geht mir nicht ausschließlich nur ums Geld, sondern auch ums Prinzip.

Es ist Fakt, dass ich auf jeden Fall Kassenleitung bleiben werde, wenn auch erst mal nur mit der Kollegin zusammen.

Was für Möglichkeiten habe ich denn sonst? Einfach auch mal das Gespräch mit meiner Chefin (Kämmerin), Personalleitung oder sogar Bürgermeister suchen?

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung
« Antwort #5 am: 26.04.2024 08:17 »
Es hilft eine Eingruppierungsfeststellungsklage

Organisator

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Antw:Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung
« Antwort #6 am: 26.04.2024 08:33 »
Solange die Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen wurden, also eine entsprechende Zulage gezahlt wird, dürfte der TE weiterhin richtig eingruppiert sein.

Vor dem - durchaus sinnvollen Gespräch mit den Entscheidern - würde ich zunächst mir eine Rechtsmeinung bilden, welche Eingruppierung denn (bei dauerhaufter Übertragung) zutreffend wäre.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung
« Antwort #7 am: 26.04.2024 10:11 »
@GeBoLi deine Tätigkeit wurde dir also dauerhaft und nicht befristet vorübergehend übertragen?

Schokokeks

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Antw:Höhergruppierung als Teil-Kassenleitung
« Antwort #8 am: 26.04.2024 10:32 »
Eher nicht, klingt nach der klassischen Neid-Debatte