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Verordnungen schriftlich Mitteilen

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Mcalatayud:
Hallo

Ich habe eine Frage zum Thema nicht schriftliche bzw angezeigte Verordnungen.

Im konkreten Fall wurde „angeblich“ in einer Besprechung beschlossen, dass der Innenhof, ab sofort nicht geparkt werden darf. In diesem Fall Besucher
Nun verhält es sich so, das es wie es aussieht es nichts schriftliches gibt. Auch der externe Wachschutz hat dieses nicht schriftlich, soll es aber Ahnden.
Auch wurde es öffentlich nicht ausgehangen oder Mitarbeiter schriftlich mitgeteilt.

Muss der Dienstherr dieses schriftlich mitteilen / Aushängen.
Nach welcher Grundlage ist er Verpflichtet. Dieser und die Büroleitung scheinen meine Anfrage zu Ignorieren und auch antwortet der Dienstherr nur pampig.

Vielleicht kann mir diesbezüglich einer weiterhelfen

Danke und schönen Sonntag.

Schokobon:
Wem auch immer der Innenhof gehört bestimmt auch wer da parken darf und wie er das kommuniziert.

Mcalatayud:
Dann könnte das Abschleppen teuer werden, da es nicht ausgeschildert ist.

SamFisher:
Selbst wenn es so wäre, wäre das ja nicht Dein Problem, oder?

MoinMoin:
Und der Dienstherr lernt durch monetäre Schmerzen wie er es richtig macht.

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