Hallo,
laut § 17 BEEG "hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren".
Ich hatte bis Anfang diesen Jahres Elternzeit, seit 2023 habe ich wieder in Teilzeit in Elternzeit gearbeitet und nach der Elternzeit Vollzeit. Muss ich meinen Resturlaub von vor der Elternzeit nun dieses Jahr nehmen, weil ich 2023 schon wieder in Teilzeit gearbeitet habe oder gilt tatsächlich der Zeitpunkt nach der Elternzeit, also muss der Urlaub noch in 2025 übertragen werden?
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.