Umfrage

Ist ein künftigter Klageweg für euch eine Option?

Ja
115 (71.4%)
Nein
8 (5%)
Unentschlossen
20 (12.4%)
Unter gewissen Voraussetzungen, ja. (Gerne erläutern)
18 (11.2%)

Stimmen insgesamt: 160

Autor Thema: Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation  (Read 58766 times)

PolareuD

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Hallo zusammen,

ich bin durch Zufall über dieses Forum gestolpert und hätte eine Frage zur Klage, da ich wegen der Besoldung des 3. Kindes seit 2017 und wegen der amtsangemessenen Alimentation seit 2021 Widerspruch eingelegt habe und mittlerweile ziemlich genervt vom Besoldungsgeber bin. 

Wurde von der Kanzlei Neie mittlerweile ein genauer Betrag genannt, den es kostet zu klagen? Und wie sieht es mit den Kosten aus, wenn es durch mehrere Instanzen geht?

Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, müsste ich das ja aus eigener Tasche zahlen. Und als Alleinverdiener mit A9, 3 Kindern und im Speckgürtel einer Großstadt wohnen, ist es doch manchmal recht knapp. 



Viele Grüße


Für unsere Klägergemeinschaft liegen noch keine Kostenkalkulationen seitens der Kanzlei vor. Ich kann daher nur Kosten für einen Einzelkläger nennen. Die Kosten nach RVG und GKG belaufen sich auf max. 2800€. Der Betrag ist abhängig davon, ob Termingebühren anfallen und ob sich die Beklagte durch eine externe Kanzlei vertreten lässt. Zu dem fallen zusätzliche Kosten im Rahmen einer Honorarvereinbarung an. Die belaufen sich auf ca. 2600€. In Summe entstehen für einen Einzelkläger Verfahrenskosten, die zwischen 4000€ bis zu 5400€ betragen können. Das sind die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen Verfahrenskosten bis zum Abschluss der 1. Instanz.

Für eine Klägergemeinschaft steigen die Kosten an, aber nicht linear, so dass in Abhängigkeit von der Größe der Klägergemeinschaft die Kosten für den Einzelnen deutlich geringer ausfallen können. Aktuell rechne ich mit max. 1500€ pro Person (Schätzwert!!!). Aber wie geschrieben, wir haben noch keine Kostenkalkulationen für unsere Klägergruppe vorliegen.

Bei Interesse an der Klägergemeinschaft ist es auch jetzt noch möglich sich an die Kanzlei Neie zu wenden.

Bundesbeamter85

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Hallo zusammen,

bin letzte Woche auf das Forum gestoßen und würde mich auch der Klage anschließen. Erster Widerspruch wurde 2022 eingereicht.

Bundesbeamter, A9gD, ein Kind, nicht verheiratet und wohnhaft in WS II. RV ist vorhanden.

Hatte am Freitag mit der Kanzlei telefoniert und mir mitteilen lassen, dass man sich der Sache noch anschließen kann. Unterlagen sind heute raus gegangen.

Vorab ein dank an die Initiatoren der ganzen Sache.

VG

TheWookie

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Hallo!
Tatsächlich bin ich auch klagewillig und Rechtsschutzversicherung ist vorhanden. Bundesbeamter 4 Kinder. Das erste mal hatte ich bereits 2018 (damals A13) Einspruch erhoben. Jetzt habe ich meine Unterlagen durchgewühlt und finde die Bestätigung der Einsprüche nicht mehr. Weiss jemand ob für sowas auch Kopie in der Personalakte angelegt werden?

PolareuD

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Am besten eine Kopie bei der bezügezahlenden Stelle anfordern.

kleinerluis

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Dann will ich mich auch mal noch als klagewillig melden.
Wir sind ein verbreitetes Ehepaar A10 und A13 g.D. mit drei Kindern und vermutlich Wohngeldstufe I. Einsprüche seit 2021 eingelegt die teilweise ruhend gestellt wurden teilweise auch nicht, in Abhängigkeit von der jeweiligen Dienststelle, jedoch alles unter dem Dach einer Bundesbehörden, was ja auch interessant ist. Da macht jeder was er denkt und für richtig hält. RS ist vorhanden.

emdy

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Dann will ich mich auch mal noch als klagewillig melden.
Wir sind ein verbreitetes Ehepaar A10 und A13 g.D. mit drei Kindern und vermutlich Wohngeldstufe I. Einsprüche seit 2021 eingelegt die teilweise ruhend gestellt wurden teilweise auch nicht, in Abhängigkeit von der jeweiligen Dienststelle, jedoch alles unter dem Dach einer Bundesbehörden, was ja auch interessant ist. Da macht jeder was er denkt und für richtig hält. RS ist vorhanden.

Aber nicht nach dem Beitrag stehen bleiben, ne? RS kontaktieren, Kanzlei kontaktieren, PolareuD kontaktieren. Nicht aufhören. Auch in meinem Fall ist die Klage ja noch nicht raus und dass ich einen Bescheid erhalte ist bislang auch nur eine mündliche Zusage. Man muss eben dran bleiben.

PolareuD

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Dann will ich mich auch mal noch als klagewillig melden.
Wir sind ein verbreitetes Ehepaar A10 und A13 g.D. mit drei Kindern und vermutlich Wohngeldstufe I. Einsprüche seit 2021 eingelegt die teilweise ruhend gestellt wurden teilweise auch nicht, in Abhängigkeit von der jeweiligen Dienststelle, jedoch alles unter dem Dach einer Bundesbehörden, was ja auch interessant ist. Da macht jeder was er denkt und für richtig hält. RS ist vorhanden.

Aber nicht nach dem Beitrag stehen bleiben, ne? RS kontaktieren, Kanzlei kontaktieren, PolareuD kontaktieren. Nicht aufhören. Auch in meinem Fall ist die Klage ja noch nicht raus und dass ich einen Bescheid erhalte ist bislang auch nur eine mündliche Zusage. Man muss eben dran bleiben.

Hat er schon gemacht.  ;)

Als kleine Info zum Sachstand der Klägergruppe. Nach Auskunft der Kanzlei Neie haben sich über 50 Personen gemeldet, die Interesse haben sich der Klägergemeinschaft anzuschließen. Da es auch in Laufe des Juni immer wieder anfragen gab, hat die Kanzlei mit einer weiteren Bearbeitung unseres Anliegen abgewartet. Nach seinem Sommerurlaub soll dann losgelegt werden, so dass weitere Interessierte sich gerne noch bis zum 21.07.24 bei der Kanzlei Neie melden können. Die Kanzlei hat uns ggü. bestätigt, dass es für sie kein Problem darstellt eine entsprechende Klägergruppe organisatorisch zu bewältigen („Zitat: Es wurde auch schon größere Gruppen bearbeitet“).

Alle weiteren Infos sind bekanntlich hier zu finden:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123363.msg352971.html#msg352971

Killerdackel12

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Hallo PolareuD,

vielen Dank für dein Engagement in dieser Sache!
Ich habe meine Unterlagen auch an die Kanzlei Neie geschickt und warte mal wie es jetzt weiter geht.
Ich würde auch gerne in die Signal-Gruppe aufgenommen werden, kann Dir aber leider keine PN schicken.

Viele Grüße

Frieden

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Ich habe leider erst heute gelesen, dass es eine Klägergemeinschaft gibt. Die Anmeldefrist abgelaufen ist und ich die Kanzlei aber leider auch nicht erreiche. Möchte mich dem gern anschließen. Kann mir jemand sagen, ob ich noch eine Chance habe oder was ich jetzt machen kann.
Wir haben in BB eine rückwirkende Erhöhung ab 1/24 erhalten, mit der Begründung der amtsangemessenen Alimentation. Nach meiner Auffassung wird die durch Gericht geforderte Erhöhung bei weitem nicht erreicht. Was mit den bereits eingelegten Widersprüchen wird, weiß die Versorgungsstelle nicht.
Danke für ein Feedback.

Warzenharry

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Was meint Ihr, hat die Aussage von Frau Wiebke Esdar (SPD) im Klageverfahren ggf. eine Relevanz?  https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung

Ich habe mir die gesamte Webseite vorsichtshalber mal gespeichert.  ;D

emdy

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Folgende Einschätzung zur Ermittlung des Streitwertes bei einer möglichen Klage habe ich erhalten. Streitwert ist bekanntlich maßgeblich für die Prozesskosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten der Gegenseite, sollte man nicht Recht bekommen).

https://www.frag-einen-anwalt.de/Amtsangemessene-Alimentation,-Ermittlung-des-Streitwertes-vor-dem-VG--f427380.html

Warzenharry

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Ich habe leider erst heute gelesen, dass es eine Klägergemeinschaft gibt. Die Anmeldefrist abgelaufen ist und ich die Kanzlei aber leider auch nicht erreiche. Möchte mich dem gern anschließen. Kann mir jemand sagen, ob ich noch eine Chance habe oder was ich jetzt machen kann.
Wir haben in BB eine rückwirkende Erhöhung ab 1/24 erhalten, mit der Begründung der amtsangemessenen Alimentation. Nach meiner Auffassung wird die durch Gericht geforderte Erhöhung bei weitem nicht erreicht. Was mit den bereits eingelegten Widersprüchen wird, weiß die Versorgungsstelle nicht.
Danke für ein Feedback.

Moin Frieden, du schreibst "Wir haben in BB eine rückwirkende Erhöhung ab 1/24 erhalten", weshalb ich davon ausgehe, dass du Landesbeamter bist.
In diesem Thread geht es jedoch um Bundesbesoldung. Ich denke daher, dass du bei uns eher "falsch" bist, da wir, so es zu einem Klageverfahren kommt, gegen die Alimentation der Bundesbesoldung, bzw. deren, in unseren Augen, Verfassungswidrigkeit.

Grüße

Umlauf

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Was meint Ihr, hat die Aussage von Frau Wiebke Esdar (SPD) im Klageverfahren ggf. eine Relevanz?  https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung

Ich habe mir die gesamte Webseite vorsichtshalber mal gespeichert.  ;D

Ob es Relevant haben könnte, kann ich nicht sagen.
Aber sie sagt das ganze in einer sehr offenen Art und Weise, wie ich es noch nicht gehört habe.

Bei der Regierung bin ich gespannt.

AlxN

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Was meint Ihr, hat die Aussage von Frau Wiebke Esdar (SPD) im Klageverfahren ggf. eine Relevanz?  https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung

Ich habe mir die gesamte Webseite vorsichtshalber mal gespeichert.  ;D

Zitat
"...Ergänzend möchte ich Ihnen dennoch gerne erläutern, warum es zu Verzögerungen kam: Am einfachsten wäre es gewesen, die gesamte Besoldungsstruktur anzuheben, um das Abstandsgebot des Gerichts zu achten. Das würde den Bund jährlich aber rund 10 Milliarden Euro kosten, was in der Haushaltslage leider nicht zu finanzieren wäre...."

Ich verstehe diese Aussage ungefähr so: "Wir haben gerade zu wenig Geld zur Verfügung, um die Verfassung einzuhalten. Lieber verstoßen wir (auch in zukünftigen Jahren) gegen die Verfassung und machen weiter als bisher, als zu planen, wie wir den Haushalt (auch in zukünftigen Jahren) verfassungskonform gestalten können."

Ganz ehrlich, bei Haushaltsdebatten sollten zuerst solche Dinge in den Haushalt rein, die noch verfassungskonform ausgestaltet werden müssen. Das muss doch ganz klar Priorität haben. Und wenn es aus haushaltsrechtlichen Gründen o.ä. nicht jetzt geht, dann stell meinetwegen einen Plan auf und löse es in den nächsten 5-10 Jahren. Das Vorgehen der Politik in diesem Bereich geht mir einfach gegen den Strich.

PolareuD

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Seitens der Klägergruppe mal ein kleines Update:

Von Seiten der Kanzlei kam zwischenzeitlich die Aussage, dass über 100 Personen Interesse bekundet haben bzw. eine Anfrage hierzu an die Kanzlei gestellt haben. Das legt zumindest die Annahme unsererseits nahe, dass nicht alle in der Signalgruppe vertreten sind. Die Kanzlei benötigt aber weiterhin etwas Zeit, um in unseren Anliegen ausführlicher auf uns zu zukommen.

Bei Interesse an der Signalgruppe können die Betreffenden gerne ein PM an mich oder die anderen Gruppenmitglieder schicken. Der Link zur Signalgruppe wird dann zugesandt.