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Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
PolareuD:
--- Zitat von: Killerdackel12 am 13.06.2024 09:03 ---Hallo zusammen,
ich bin durch Zufall über dieses Forum gestolpert und hätte eine Frage zur Klage, da ich wegen der Besoldung des 3. Kindes seit 2017 und wegen der amtsangemessenen Alimentation seit 2021 Widerspruch eingelegt habe und mittlerweile ziemlich genervt vom Besoldungsgeber bin.
Wurde von der Kanzlei Neie mittlerweile ein genauer Betrag genannt, den es kostet zu klagen? Und wie sieht es mit den Kosten aus, wenn es durch mehrere Instanzen geht?
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, müsste ich das ja aus eigener Tasche zahlen. Und als Alleinverdiener mit A9, 3 Kindern und im Speckgürtel einer Großstadt wohnen, ist es doch manchmal recht knapp.
Viele Grüße
--- End quote ---
Für unsere Klägergemeinschaft liegen noch keine Kostenkalkulationen seitens der Kanzlei vor. Ich kann daher nur Kosten für einen Einzelkläger nennen. Die Kosten nach RVG und GKG belaufen sich auf max. 2800€. Der Betrag ist abhängig davon, ob Termingebühren anfallen und ob sich die Beklagte durch eine externe Kanzlei vertreten lässt. Zu dem fallen zusätzliche Kosten im Rahmen einer Honorarvereinbarung an. Die belaufen sich auf ca. 2600€. In Summe entstehen für einen Einzelkläger Verfahrenskosten, die zwischen 4000€ bis zu 5400€ betragen können. Das sind die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen Verfahrenskosten bis zum Abschluss der 1. Instanz.
Für eine Klägergemeinschaft steigen die Kosten an, aber nicht linear, so dass in Abhängigkeit von der Größe der Klägergemeinschaft die Kosten für den Einzelnen deutlich geringer ausfallen können. Aktuell rechne ich mit max. 1500€ pro Person (Schätzwert!!!). Aber wie geschrieben, wir haben noch keine Kostenkalkulationen für unsere Klägergruppe vorliegen.
Bei Interesse an der Klägergemeinschaft ist es auch jetzt noch möglich sich an die Kanzlei Neie zu wenden.
Bundesbeamter85:
Hallo zusammen,
bin letzte Woche auf das Forum gestoßen und würde mich auch der Klage anschließen. Erster Widerspruch wurde 2022 eingereicht.
Bundesbeamter, A9gD, ein Kind, nicht verheiratet und wohnhaft in WS II. RV ist vorhanden.
Hatte am Freitag mit der Kanzlei telefoniert und mir mitteilen lassen, dass man sich der Sache noch anschließen kann. Unterlagen sind heute raus gegangen.
Vorab ein dank an die Initiatoren der ganzen Sache.
VG
TheWookie:
Hallo!
Tatsächlich bin ich auch klagewillig und Rechtsschutzversicherung ist vorhanden. Bundesbeamter 4 Kinder. Das erste mal hatte ich bereits 2018 (damals A13) Einspruch erhoben. Jetzt habe ich meine Unterlagen durchgewühlt und finde die Bestätigung der Einsprüche nicht mehr. Weiss jemand ob für sowas auch Kopie in der Personalakte angelegt werden?
PolareuD:
Am besten eine Kopie bei der bezügezahlenden Stelle anfordern.
kleinerluis:
Dann will ich mich auch mal noch als klagewillig melden.
Wir sind ein verbreitetes Ehepaar A10 und A13 g.D. mit drei Kindern und vermutlich Wohngeldstufe I. Einsprüche seit 2021 eingelegt die teilweise ruhend gestellt wurden teilweise auch nicht, in Abhängigkeit von der jeweiligen Dienststelle, jedoch alles unter dem Dach einer Bundesbehörden, was ja auch interessant ist. Da macht jeder was er denkt und für richtig hält. RS ist vorhanden.
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