Hallo,
mal eine Frage: was bringt denn die Klage für Vorteile wenn man nicht vor 2020 in Widerspruch gegangen ist?
Die rückwirkende Zahlung ab 2020 bedarf doch keinem Widersprich und keiner Klage, oder?
Bundesbeamter, A12, 2 Kinder.
PS: gibt es eigentlich einen Rechner um die erwartetete Zahlung des AEZ auszzurechnen, idealerweise samt der Rückzahlung?
Viele Grüße