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Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation

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PolareuD:

--- Zitat von: koch3399 am 13.09.2024 21:41 ---Bundesbeamte (m und w). Verh, 2 Kids. Mietstufe 6 , Bonn. An wen muss ich mich zwecks Klage wenden?

--- End quote ---

Infos zu der Klägergruppe findest du hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123363.msg352971.html#msg352971

Weitere Infos oder Fragen gerne auch als PN an mich oder Gruenhorn.

Martin1982hc:
Hallo Kollegen,

ich bin Bundesbamter A5, verheiratet 2 Kinder, Dienststelle und Wohnort in Berlin, würde mich einer Sammelkage gern anschließen.

MfG Martin

PolareuD:
Die Sammelklage gibt es im Verwaltungsrecht nicht. Wir versuchen uns zwar gemeinschaftlich zu organisieren, aber letztendlich wird für jeden separat Klage erhoben. Wir hoffen in dem Zusammenhang auf kostentechnische Synergieeffekte die Rahmen einer anwaltlichen Honorarvereinbarung zum tragen kommen können. Bei Interesse kannst du dich an die Kanzlei Neie wenden. Sofern Interesse an der Signalgruppe besteht einfach eine PM an mich senden.

DataNinja:
Werte Kameraden und Mistreiter,
Ich möchte mich ebenso gerne am Klageweg beteiligen.
Desweiteren versuche ich eine PN an PolareuD zu senden, aber das Forum leitet mich nicht weiter.
Können sie mir bitte @PolareuD eine PN schicken damit ich in die Signal Gruppe aufgenommen werden kann!?

Grüße

koch3399:
Hallo,

mal eine Frage: was bringt denn die Klage für Vorteile wenn man nicht vor 2020 in Widerspruch gegangen ist?
Die rückwirkende Zahlung ab 2020 bedarf doch keinem Widersprich und keiner Klage, oder?
Bundesbeamter, A12, 2 Kinder.

PS: gibt es eigentlich einen Rechner um die erwartetete Zahlung des AEZ auszzurechnen, idealerweise samt der Rückzahlung?

Viele Grüße

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