Hallo,
mal eine Frage: was bringt denn die Klage für Vorteile wenn man nicht vor 2020 in Widerspruch gegangen ist?
Die rückwirkende Zahlung ab 2020 bedarf doch keinem Widersprich und keiner Klage, oder?
Bundesbeamter, A12, 2 Kinder.
PS: gibt es eigentlich einen Rechner um die erwartetete Zahlung des AEZ auszzurechnen, idealerweise samt der Rückzahlung?
Viele Grüße
Zitat von Swen:
Das BMI hat in einem Rundschreiben die Verwaltung angewiesen, wie sie - die Verwaltung - darauf reagieren kann, dass eine vor 2021 verfassungswidrige Alimentation 2021 bis auf Weiteres nicht geheilt worden ist. Es hat dort hervorgehoben, dass ein Widerspruch nicht notwendig sei, bis der Gesetzgeber für eine wieder verfassungskonforme Alimentation sorgen wird. Sobald also mit dem nächsten Besoldungsgesetz wieder für eine amtsangemessene Alimentation gesorgt werden wird - der Gesetzgeber darf keine verfassungswidrigen Gesetze verabschieden -, wird jeder Bundesbeamte auf Grundlage jenes Gesetzes entsprechend jenem Gesetz entschädigt werden. Nur wird eben dieses Gesetz nach derzeitiger Planung (BBVangG) nicht verfassungskonform sein, das aber behaupten. Es wird daraufhin eine große Anzahl an Bundesbeamten keine oder allenfalls zu geringe Nachzahlungen gewähren und damit deren Ansprüche als abgegolten betrachten. Ob es daraufhin möglich sein wird, sich dagegen ohne vorherige Hemmung durch einen statthaften Rechtsbehelf zu Wehr setzen zu können, wird sich dann zeigen. Die Wahrscheinlichkeit dafür wird ggf. nicht sehr groß sein. Dahingegen hat jeder, der seit 2021 gegen die ihm gewährte Alimentation einen statthaften Rechtsbehelf formuliert hat, seinen Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation aufrechterhalten. Nach Vollzug des nächsten Gesetzes ist nun der Dienstherr gezwungen, auf Basis dieses Gesetzes die seit 2021 erfolgten Widersprüche zu bescheiden. Es wird also auf Basis jenes Gesetzes zu wiederkehrend negativen Bescheidungen kommen. Damit aber steht diesen Beamten dann im Anschluss weiterhin der Rechtsweg offen, da sie sich zeitnah mit statthaften Rechtsbehelfen gegen die Höhe ihrer Besoldung zu Wehr gesetzt haben. Sie werden also ihre ggf. vorhandenen Ansprüche ausnahmslos gerichtlich prüfen lassen können - was ggf., wie dargelegt, für all die anderen Bundesbeamten, die also keinen Widerspruch geführt haben, nicht der Fall sein wird, da sie ohne Widerspruch akzeptiert haben, was ihnen durch die Verwaltung auf Basis des Rundschreibens ggf. mitgeteilt worden ist.
Mit der A12 und 2 Kinder ergibt sich voraussichtlich erst ab Mietenstufe V ein Anspruch auf den den AEZ und eventueller Nachzahlung seit 2021.
Bsp.: Mietenstufe V
AEZ 83 + 83 -161 = 5 EUR --> * 48 Monate ergibt 240 EUR Nachzahlung
Mitenstufe VI
AEZ 155 + 155 -161 = 149 EUR --> * 48 Monate ergibt 7152 EUR Nachzahlung
Mietenstufe VII
AEZ 240 + 240 -161 = 319 EUR --> * 48 Monate ergibt 15312 EUR Nachzahlung
Die Berechnungen sind nur als Höchstbeträge zu verstehen.
Unter der Mietenstufe V geht man komplett leer aus!