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Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation

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PolareuD:

--- Zitat von: koch3399 am 06.11.2024 15:41 ---Danke.

Also mit 2 Kids und Mietenstufe 5 ist ja die Nachzahlung sehr übersichtlich.

Ich wundere mich nur, weil meine Nachbarn als Landesbeamte (NRW) und ebenfalls 2 Kids eine erhebliche Nachzahlung bekommen.


--- End quote ---

Da hilft nur sich mit einem statthaften Rechtsbehelf (Widerspruch) zur Wehr setzen und ggf. Feststellungsklage auf amtsangemessene Alimentation am für sich zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Die rechtlichen Bedenken gegen das BBVAngG sind erheblich, so dass die meisten hier davon ausgehen, dass das BBVAngG keinen rechtlichen Bestand vor dem BVerfG haben wird.

P.S.: Aktuell sind alle 17 Besoldungsgesetze (Bund+Länder) nicht verfassungskonform.  ;)

koch3399:
Gibt es eine Vorlage für den Widerspruch?
Ich kann dich leider nicht per PN anschreibe @PolareuD. Kannst du mir schreiben?

Lichtstifter:
Lies dir den Sammelthread - Amtsangemessene Alimentation in Ruhe durch. Da steht so ziemlich alles, was du zum Thema wissen musst. Auch ein Musterwiderspruch ist dort vorhanden.

lotsch:
https://www.nzz.ch/international/turbo-einbuergerung-in-deutschland-anstieg-von-untaetigkeitsklagen-ld.1856201

Vielleicht sollten wir bei Besoldungsklagen  auch mehr über Untätigkeitsklagen nachdenken?

Dunkelbunter:

--- Zitat von: lotsch am 11.11.2024 08:43 ---https://www.nzz.ch/international/turbo-einbuergerung-in-deutschland-anstieg-von-untaetigkeitsklagen-ld.1856201

Vielleicht sollten wir bei Besoldungsklagen  auch mehr über Untätigkeitsklagen nachdenken?

--- End quote ---

Naja erstmal müsste man das Bundesverfassungsgericht dazu bringen ein Urteil bezüglich Bundesbeamte und der nicht angemessen Besoldung zu fällen.
Dazu bedarf es erstmal eine Klage gegen die Bundesbesoldung.
Und bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt vergehen erstmal ein paar Jahre.

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