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Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation

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PolareuD:

--- Zitat von: Dunkelbunter am 11.11.2024 10:14 ---
--- Zitat von: lotsch am 11.11.2024 08:43 ---https://www.nzz.ch/international/turbo-einbuergerung-in-deutschland-anstieg-von-untaetigkeitsklagen-ld.1856201

Vielleicht sollten wir bei Besoldungsklagen  auch mehr über Untätigkeitsklagen nachdenken?

--- End quote ---

Naja erstmal müsste man das Bundesverfassungsgericht dazu bringen ein Urteil bezüglich Bundesbeamte und der nicht angemessen Besoldung zu fällen.
Dazu bedarf es erstmal eine Klage gegen die Bundesbesoldung.
Und bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt vergehen erstmal ein paar Jahre.

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Mittels Untätigkeitsklage kann nur der Widerspruchsbescheid erwirkt werden. Anschließend kann Feststellungsklage beim VG eingereicht werden.

Lichtstifter:

--- Zitat von: emdy am 29.08.2024 19:56 ---Ich rege an, in diesem Thread die bekannten Klageinitiativen zusammenzustellen. So könnten wir einen besseren Eindruck davon gewinnen, was aktuell an Klagen gegen die Bundesbesoldung vorbereitet wird und vor vielen Verwaltungsgerichten das Thema verhandelt werden wird.


* PolareuD koordiniert die Klägergruppe, die sich an die Kanzlei Neie in Leipzig gewendet hat. Die Kanzlei ist offenbar weiterhin mit der Konsolidierung der eingegangenen Interessensbekundungen beschäftigt. Mit PolareuD stehe ich auch mittels persönlicher Kommunikation in Kontakt, damit wir gegenseitig von neuen Erkenntnissen profitieren können.

* Ich koordiniere eine kleine Klägergruppe aus Bundesbeamten im Raum Köln, die ohne anwaltliche Vertretung agiert. Wir haben die Bezügestelle mit Frist 05.12.2024 aufgefordert, die bisherigen Widersprüche zu bescheiden um bis Jahresende Klage vor dem VG Köln zu erheben. Die Klageschrift ist nahezu fertig.
Und jetzt bitte weitere...  8)

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Hi Emdy,

Respekt für deine Aktion,

bin in der Signal-Gruppe und werde in den kommenden Tagen mal genau auf dein Material blicken. Habt ihr denn schon jemanden, der euch im weiteren Verlauf anwaltlich vertreten würde, wenn es so weit käme. Oder macht ihr erstmal den ersten Schritt und dann wird weiter geschaut? Ich kann mir vorstellen, dass es sicherlich von Vorteil wäre, wenn sich im Hintergrund ein Anwalt schon in die Materie einlesen könnte und dann in den Startlöchern ist.

Vielleicht gibt es ja so einen "Torsten Schwan gleichen" Menschen, der aus Nächstenliebe dafür bereit ;)

emdy:

--- Zitat von: Lichtstifter am 11.11.2024 15:03 ---Habt ihr denn schon jemanden, der euch im weiteren Verlauf anwaltlich vertreten würde, wenn es so weit käme. Oder macht ihr erstmal den ersten Schritt und dann wird weiter geschaut? Ich kann mir vorstellen, dass es sicherlich von Vorteil wäre, wenn sich im Hintergrund ein Anwalt schon in die Materie einlesen könnte und dann in den Startlöchern ist.

Vielleicht gibt es ja so einen "Torsten Schwan gleichen" Menschen, der aus Nächstenliebe dafür bereit ;)

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Danke dir! Die Klageschrift verweist sowohl auf die neueren Beschlussvorlagen des VG Hamburg als auch auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das die bemerkenswerte Feststellung enthält, die Gewährung einer verfassungskonformen Alimentation könne [durch die Verwaltungsgerichte] nicht länger als Regelfall vorausgesetzt werden (https://www.bverwg.de/210324U5C5.22.0). Alles andere als eine Beschlussvorlage in erster Instanz fände ich vor diesem Hintergrund verstörend.

Daher haben wir bisher keinen Rechtsbeistand gesucht. Verkehrt wäre das selbstverständlich nicht. Ausgangsidee war es, unser Interesse konstengünstig zu verfolgen. Aufgrund der vielen hervorragenden Quellen ist es m.E. gelungen, einen brauchbaren Schriftsatz zusammenzustellen. Dieser wurde auch bereits durch einen Richter a.D. für tauglich befunden. Bei allem akademischen Anspruch des Themas sollte man nicht vergessen, dass es aus gutem Grund in erster Instanz keinen Anwaltszwang gibt.

jeto:
Ich habe bereits vor 2 Wochen eine Mailanfrage an die Kanzlei gestellt, bis dato aber noch keinen Eingang oder Rückmeldung bekommen. Scheinen sehr ausgelastet zu sein.

PolareuD:

--- Zitat von: jeto am 02.12.2024 11:21 ---Ich habe bereits vor 2 Wochen eine Mailanfrage an die Kanzlei gestellt, bis dato aber noch keinen Eingang oder Rückmeldung bekommen. Scheinen sehr ausgelastet zu sein.

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Das geht leider allen so, die sich an die Kanzlei gewandt haben. Man kann derzeit nicht gerade davon Reden, dass die Kanzlei mit einem unbändigen Tatendrang in unserem Anliegen loslegt. Wenn man bei der Kanzlei bleiben möchte, muss man sehr viiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeeeelllllllllllllllllll Geduld mitbringen, oder sich an eine anderweitige Kanzlei wenden.

Nach Aussage eines Mitgliedes der Klägergruppe scheint die Kanzlei Berburg hier gewillt zu sein mehr Tempo an den Tag zu legen.
https://www.berburg.de/

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