Hallo Community,
einige Angehörige aus dem Ressort des BMVg wollen beim Thema der amtsangemessenen Alimentation nicht länger untätig bleiben und haben sich als Interessensgruppe zusammengeschlossen, um auf dem Rechtsweg gemeinsam voranzuschreiten. Hierzu wurde bereits Kontakt zu der Rechtsanwaltkanzlei Neie aufgebaut, mit der Frage wie sich eine Klage organisieren lässt.
Bei einer Klageerhebung fallen Kosten sowohl für das Gerichtsverfahren als auch für die anwaltliche Vertretung an, die auch im Erfolgsfall teilweise zu tragen wären. Es erscheint daher sinnvoll als Klägergruppe Synergien zu suchen und diese zu bündeln.
In dem Zusammenhang haben wir bei der Rechtsanwaltskanzlei Neie ein Aktenzeichen anlegen lassen unter dem sich klagewillige Mitstreiter anschließen können. Das
Aktenzeichen lautet:
1117/24
Insgesamt haben sich schon 9 Personen aus dem Geschäftsbereich BMVg zusammengefunden. Eine Erweiterung auf bis zu 19 Personen scheint möglich. Natürlich würden wir uns freuen, wenn der Druck auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber weiter erhöht wird und sich weitere Mitstreiter anschließen. Die Rechtsanwaltskanzlei Neie hat hierfür einen Fragebogen zur Verfügung gestellt (s. Anhang). Bei Interesse sich der Gruppe anschließen zu wollen, bitten wir den Fragebogen auszufüllen und zu unterschreiben und zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Rechtsanwaltskanzlei Neie zu senden unter:
Email: info@neie.de
Post: Rechtsanwaltskanzlei Neie, Herderstraße 7, 04277 Leipzig
Zu den benötigten Unterlagen gehören Kopien der eingelegten Widersprüche, die Antwortschreiben der Bezügestelle sowie sonstige Kommunikation hierzu mit der Bezügestelle. Soll eine Kostendeckungszusage einer Rechtschutzversicherung durch die Rechtsanwaltskanzlei Neie angefragt werden, müssen im Fragebogen entsprechende Angaben gemacht werden.
Um auch Zeitnah weiter voranschreiten zu können, haben wir mit der Rechtsanwaltskanzlei Neie eine
Meldefrist vereinbart. Interessierte Mitstreiten melden sich bitte bis zum
Freitag, den 31.05.2024
unter dem Aktenzeichen bei der Rechtsanwaltkanzlei Neie. Grundlegende Information zu Rechtsanwaltskanzlei Neie sind auf der
Internetseitezu finden. Im Anschluss der Meldefrist können erst genaue Angaben zu den entstehenden Kosten der Verfahren gemacht werden, die dann im Rahmen einer Honorarvereinbarung festgelegt werden. Zu den Kosten, die im Rahmen einer Honorarvereinbarung zum Tragen kommen, sind überwiegend die Kosten für tiefgehende Recherchen zum Thema, die Anforderung von Zahlen und Quellenarbeit sowie die anschließenden Berechnungen der Mindestalimentation. Diese Dinge fallen pro Kanzlei nur einmal an.
Kommen also viele Klagewillige gesammelt zu einer Kanzlei, lässt sich dieser Anteil der Gebühren für den Einzelnen reduzieren. Darüber hinaus erhöht sich durch einen größeren Einsatz von Zeit durch die Kanzlei die Qualität der Vertretung, was die Erfolgsaussichten insgesamt steigert.
Anhand erster Informationen wird unsererseits mit folgenden Kosten gerechnet:
• Kosten Gerichtsverfahren i.H.v. ca. 500€ pro Kläger für die erste Instanz. Diese Kosten fallen INDIVIDUELL für jeden Kläger bzw. dessen Rechtsschutzversicherung an.
• Kanzleikosten i.H.v. ca. 5000€ für die erste Instanz
Diese Summe wird für den Einzelnen geringer, je mehr Klagewillige zusammenkommen.
Inwiefern die Kosten für den Einzelnen durch eine individuell vorhandene Rechtschutzversicherung weiter reduziert werden können, hängt vom Versicherungsumfang in der jeweiligen Rechtsschutzversicherung ab.
Um einen Austausch zwischen den Gruppenmitglieder zu gewährleisten, wurde ein Chatraum im Messenger „Signal“ eingerichtet. Eine Beitrittsanfrage kann per PM gestellt werden. Der Link zur Gruppe wird dann mitgeteilt.
Wir freuen uns auf weitere Mitstreiter.
Viele Grüße
PolareuD