Umfrage

Ist ein künftigter Klageweg für euch eine Option?

Ja
121 (71.6%)
Nein
10 (5.9%)
Unentschlossen
20 (11.8%)
Unter gewissen Voraussetzungen, ja. (Gerne erläutern)
18 (10.7%)

Stimmen insgesamt: 167

Autor Thema: Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation  (Read 72221 times)

m3mn0ch

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A13, gD, 2 Kinder, klagewillig mit RV

PolareuD

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A12, 1 Kind, RV vorhanden, klagewillig (sofern die Kosten im überschaubaren Rahmen bleiben)

Pacodemias

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A9, Mietenstufe VII, 3 Kinder, Klagewillig ja, kommt aufs Kostenrisiko an. Rechtsschutzversicherung nur über den VBOB (DBB) .. die wollen es ja aber wohl anegblich nicht übernehmen.

MDWiesbaden

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A8, jetzt noch Kindergeld für ein Kind bei Mietstufe VI. RV vorhanden, aber noch nicht angefragt. Ich würde bei überschaubaren Kosten aber auch ohne RV klagen. Es wird Zeit das etwas passier!

sengyb

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A12, verheiratet, 3 Kinder, Mietstufe IV (sofern von Relevanz), RV vorhanden. Widersprüche habe ich seit seit 2021 eingelegt, bislang sind alle ruhend gestellt worden. Klagebereitschaft besteht.

Trilemma

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A10, verheiratet, 2 Kinder, Mietstufe IV, RV vorhanden. Widersprüche habe ich ebenfalls seit 2021 eingelegt, bislang sind alle ruhend gestellt worden. Klagebereitschaft besteht.

Gruenhorn

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Beamter A14, verheiratet, 4 Kinder, Widerspruch gegen Besoldung kinderreicher Beamter seit 2017, wegen 2 bvl 4/18 seit 2020, Rechtsschutzversicherung liegt vor, Klagebereitschaft unbedingt

xap

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A12, verheiratet, 2 Kinder, Mietstufe IV (sofern von Relevanz), RV vorhanden. Widersprüche habe ich seit seit 2021 eingelegt, bislang sind alle ruhend gestellt worden. Klagebereitschaft besteht.

ReKo1808

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Beamtenehepaar:
2 Kinder, Widerspruch seit 2023, klagewillig
beide A8, Mietenstufe wurde seit 2023 oder 2024 auf I reduziert.

bitteunddanke

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A11, verh. 2 Kinder, Mietenstufe VII, RV vorhanden, klagewillig (bei überschaubaren Kosten)

BBRAR85

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A12, verheiratet, 3 Kinder, Mietstufe V, RV vorhanden. Widersprüche habe ich seit seit 2021 eingelegt, bislang sind alle ruhend gestellt worden. Klagebereitschaft besteht.

Bruce

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Klagewillig, da keine RV müssten die Kosten sich im Rahmen halten.
Widerspruch seit 2021

Filzstift

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A11, ledig keine Kinder, Mietstufe 1. Über die Gewerkschaft sollte es Rechtsschutz geben. Vielleicht kann ich im BDZ auch was bewirken, dass wir auf der Schiene ebenfalls Musterkläger finden.

Malkav

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Über die Gewerkschaft sollte es Rechtsschutz geben. Vielleicht kann ich im BDZ auch was bewirken [...].

Da der BDZ auch Mitglied im dbb ist, wirst du wohl die gleichen Probleme haben wie alle anderen dort organisierten Mitforisten. Wenn du ein Musterkläger werden würdest - Herzlichen Glückwunsch! Sonst sieht es eher Mau aus, aber die 483,00 EUR sollte wohl jedem die Klage wert sein.

Hier in der (Landes-)Dienststelle hat fast jede:r, der oder die hinreichend informiert war, das Geld in die Hand genommen und als Investition betrachtet. Die Chancen auf eine entsprechende Rendite weit jenseits der Kapitalmarktrendite dürften nach meinem Dafürhalten gut stehen  8)

PolareuD

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Hallo Community,

einige Angehörige aus dem Ressort des BMVg wollen beim Thema der amtsangemessenen Alimentation nicht länger untätig bleiben und haben sich als Interessensgruppe zusammengeschlossen, um auf dem Rechtsweg gemeinsam voranzuschreiten. Hierzu wurde bereits Kontakt zu der Rechtsanwaltkanzlei Neie aufgebaut, mit der Frage wie sich eine Klage organisieren lässt.

Bei einer Klageerhebung fallen Kosten sowohl für das Gerichtsverfahren als auch für die anwaltliche Vertretung an, die auch im Erfolgsfall teilweise zu tragen wären. Es erscheint daher sinnvoll als Klägergruppe Synergien zu suchen und diese zu bündeln.

In dem Zusammenhang haben wir bei der Rechtsanwaltskanzlei Neie ein Aktenzeichen anlegen lassen unter dem sich klagewillige Mitstreiter anschließen können. Das Aktenzeichen lautet:

1117/24

Insgesamt haben sich schon 9 Personen aus dem Geschäftsbereich BMVg zusammengefunden. Eine Erweiterung auf bis zu 19 Personen scheint möglich. Natürlich würden wir uns freuen, wenn der Druck auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber weiter erhöht wird und sich weitere Mitstreiter anschließen. Die Rechtsanwaltskanzlei Neie hat hierfür einen Fragebogen zur Verfügung gestellt (s. Anhang). Bei Interesse sich der Gruppe anschließen zu wollen, bitten wir den Fragebogen auszufüllen und zu unterschreiben und zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Rechtsanwaltskanzlei Neie zu senden unter:

Email:   info@neie.de

Post: Rechtsanwaltskanzlei Neie, Herderstraße 7, 04277 Leipzig

Zu den benötigten Unterlagen gehören Kopien der eingelegten Widersprüche, die Antwortschreiben der Bezügestelle sowie sonstige Kommunikation hierzu mit der Bezügestelle. Soll eine Kostendeckungszusage einer Rechtschutzversicherung durch die Rechtsanwaltskanzlei Neie angefragt werden, müssen im Fragebogen entsprechende Angaben gemacht werden.

Um auch Zeitnah weiter voranschreiten zu können, haben wir mit der Rechtsanwaltskanzlei Neie eine Meldefrist vereinbart. Interessierte Mitstreiten melden sich bitte bis zum

Freitag, den 31.05.2024

unter dem Aktenzeichen bei der Rechtsanwaltkanzlei Neie. Grundlegende Information zu Rechtsanwaltskanzlei Neie sind auf der Internetseite


zu finden. Im Anschluss der Meldefrist können erst genaue Angaben zu den entstehenden Kosten der Verfahren gemacht werden, die dann im Rahmen einer Honorarvereinbarung festgelegt werden. Zu den Kosten, die im Rahmen einer Honorarvereinbarung zum Tragen kommen, sind überwiegend die Kosten für tiefgehende Recherchen zum Thema, die Anforderung von Zahlen und Quellenarbeit sowie die anschließenden Berechnungen der Mindestalimentation. Diese Dinge fallen pro Kanzlei nur einmal an.

Kommen also viele Klagewillige gesammelt zu einer Kanzlei, lässt sich dieser Anteil der Gebühren für den Einzelnen reduzieren. Darüber hinaus erhöht sich durch einen größeren Einsatz von Zeit durch die Kanzlei die Qualität der Vertretung, was die Erfolgsaussichten insgesamt steigert.

Anhand erster Informationen wird unsererseits mit folgenden Kosten gerechnet:

• Kosten Gerichtsverfahren i.H.v. ca. 500€ pro Kläger für die erste Instanz. Diese Kosten fallen INDIVIDUELL für jeden Kläger bzw. dessen Rechtsschutzversicherung an.

• Kanzleikosten i.H.v. ca. 5000€ für die erste Instanz
Diese Summe wird für den Einzelnen geringer, je mehr Klagewillige zusammenkommen.

Inwiefern die Kosten für den Einzelnen durch eine individuell vorhandene Rechtschutzversicherung weiter reduziert werden können, hängt vom Versicherungsumfang in der jeweiligen Rechtsschutzversicherung ab.

Um einen Austausch zwischen den Gruppenmitglieder zu gewährleisten, wurde ein Chatraum im Messenger „Signal“ eingerichtet. Eine Beitrittsanfrage kann per PM gestellt werden. Der Link zur Gruppe wird dann mitgeteilt.


Wir freuen uns auf weitere Mitstreiter.

Viele Grüße
PolareuD