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Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
PolareuD:
Also innerhalb der Bw ist man dabei sich hierzu zu organisieren. Für interessierte Bw-Angehörige könnte sich ein Blick in die Chatgruppe „Amtsangemessene Alimentation“ des Bw-Messenger lohnen. Zu gegebener Zeit werden bestimmt Informationen hier im Forum eingestellt.
Für grundlegende Infos zum Thema steht Bw-Angehörigen auch das WikiBw „Amtsangemessene Alimentation“ zur Verfügung.
Lichtstifter:
Ich nochmal,
mir fiel im Nachgang erst ein, dass man hier auch eine Umfrage erstellen kann. Habe ich hiermit getan. Ist für jeden anonym und lässt evtl. das Potenzial erkennen, die das Thema bietet. Ist zwar nur für die Leute, die eingeloggt sind wollte aber gerne nochmal darauf hinweisen, weil die Umfrage im Beitrag nur am Anfang sichtbar ist und ansonsten nur als kleines Symbol in der Übersicht der Themen vorangestellt ist.
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Da in einem Klageverfahren nur über die Punkte entscheiden wird, die Gegenstand der Klage sind, wollte ich mal in Erfahrung bringen, mit welchen Themen das Schreiben denn gefüttert werden muss/sollte, also in welchen Punkten die amtsangemessene Besoldung offensichtlich nicht im Einklang mit der Verfassung ist und welche weiteren Konsequenzen man mit aufführen kann, die sich aus dieser jahrelangen Verschleppung der Bereinigung ergeben.
- 15% Abstand zum Grundsicherungsniveau wird nicht eingehalten, gerade im Hinblick der stetigen Erhöhung von
staatlichen Transferleistungen
- Mindestabstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, wenn nur untere Besoldungsgruppen massiv erhöht
oder gänzlich abgeschafft werden (Disbalance Besoldungsgefüge, Aushöhlung Leistungsprinzip)
- Missverhältnis zwischen dem Anteil der Grundbesoldung und Zulagen an den gesamten Bezügen
- Orientierung an den Mietstufen (willkührlich) beim AEZ, die nur wenigen Leuten eine tatsächliche Hilfe bietet,
besser wäre Ort der Dienststelle, weil das grds. Pendler und Nichtpendler beidermaßen berücksichtigen
würde
- Thematik Alleinverdiener-Modell welches durch das Partnereinkommen-Modell ersetzt werden könnte
- Zinsen zum Ausgleich des mehrjährigen Kaufkraftverlustes (Inflation)
- steuerlicher Nachteil bei einer etwaigen größeren Einmalzahlung
- Kreditzinsen
- fiktives Partnereinkommen (Bsp. Bayern), sofern man sich auch bei uns diesem Mittel bedient
Wenn man sich dann auf ein möglicherweise mehrjähriges Verfahren einlässt und in Vorkasse geht möchte man ja auch alles in diesem Paket inbegriffen haben, was sich später mal geldwert auszahlt.
Warzenharry:
Moinsen...ich finde die Chatgruppe "Amtsangemessene Alimentation" nicht im Bw Messenger? Welche Variante nutzt ihr denn?
EDIT: Erledigt hab den Raum gefunden.
Grüße
BWBoy:
Ich wäre auch durchaus klagebereit. Da ich A11 kinderlos bin ist für mich aber eher das Urteil bezüglich des Single Richters relevant. Zudem das Mindestabstandsgebot sowie die Wertigkeit des Amtes.
Widersprüche lege ich seit 2021 ein. Rechtschutzversichert bin ich gegen solche Ungerechtigkeiten leider nicht.
Warzenharry:
Ich wüsste nicht, dass eine normale Rechtsschutzversicherung auch Verwaltungsrechtschutz bietet. Weiß gar nicht, ob das überhaupt einer anbietet. Im Studium wurd gesagt, dass das für die Versicherungen zu riskant ist.
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