Umfrage

Ist ein künftigter Klageweg für euch eine Option?

Ja
79 (73.8%)
Nein
5 (4.7%)
Unentschlossen
10 (9.3%)
Unter gewissen Voraussetzungen, ja. (Gerne erläutern)
13 (12.1%)

Stimmen insgesamt: 107

Autor Thema: Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation  (Read 12332 times)

PublicTim

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Dem schließen wir uns an. Beide verbeamtet A9g und A15 verheiratet ein Kind Mietstufe 4

CENSOR

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Hallo.

Ich bin stiller Mitleser gewesen, und möchte mich der Klage anschließen.

Seit mitte 2023 A9m(BMF), verh. mit 2 Kindern, WS 3.

Einsprüche eingelegt seit 2021 (ruhend gestellt).

Dienst und Privat Rechtschutz vorhanden.

Bräuchte auch den link.

BlauerJunge

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Ich würde darum bitten, dass sich alle Beitrittswilligen zwecks Link bei mir oder PolareuD per PM melden.

Julianx1

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Moin,

mal ne Frage für mein Rechtsverständnis.

Beamter A11, 7 Kinder, verheiratet. Keine Widersprüche beim Bund gestellt. In 2022 aber bereits Nachzahlung des Familienzuschläge in NRW erhalten für die Jahre 2014 bis 2019. Ab 2019 halt bei der Bundesbehörde eingesetzt. Rechtsschutz vorhanden

Gehe ich richtig in der Annahme, dass wenn ich mich an der Klage beteiligen möchte, ich erst einen Widerspruch stellen muss?

Danke und VG

PolareuD

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So ist zumindest mein Verständnis, dass der Rechtsweg ohne eingelegten Widerspruch nicht offen steht. Die viel diskutierte Frage, welche rechtliche Bindungskraft das Rundschreiben des BMI entfaltet, wird wahrscheinlich ein Gericht entscheiden. Aber zumindest kannst du für 2024, auch jetzt schon, Widerspruch einlegen.

Hans1W

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Hat schon jemand den VBB Rechtsschutz befragt nach einer Kostenzusage?

Gruenhorn

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VBB hatte mir Rechtsschutz gewährt. Wurde bei Abgabe an das zuständige Dienstleistungszentrum des DBB aber zurückgezogen...
Da der VBB nur auf die Ressourcen des DBB zurückgreift, und dieser den Rechtsschutz in der Angelegenheit ausschließt, wird man so keinen Rechtsschutz erhalten.

Unknown

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Hat schon jemand den VBB Rechtsschutz befragt nach einer Kostenzusage?
Der vbb gewährt keinen Rechtsschutz, weil das BMI einen Erlass herausgegeben hat, in den sie auf Widersprüche verzichten und des Weiteren muss erst das neue Gesetz in Kraft treten, damit gehandelt werden kann.

xap

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Den Mitgliedsbeitrag sollte man sich schenken, der ist derzeit definitiv besser bei einer Rechtsschutzversicherung aufgehoben.

Quaestio de dignitate

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Hallo Zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und habe mich extra für diese Diskussion hier angemeldet. Der Sammelklage würde ich mich gerne anschließen. Wie müsste ich vorgehen, wo kann ich mich eintragen.

Beste Grüße!

PolareuD

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Hallo Zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und habe mich extra für diese Diskussion hier angemeldet. Der Sammelklage würde ich mich gerne anschließen. Wie müsste ich vorgehen, wo kann ich mich eintragen.

Beste Grüße!


Sammelklagen gibt es in dem Zusammenhang nicht. Nähere Infos findest du hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123363.msg352971.html#msg352971

oder auch in deinen persönlichen Mittelungen.

VG
PolareuD

Marsman

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Ich bin auch klagewillig, habe für 2021 und 2022 rückwirkend sowie für 2023 und 2024 im laufenden HHJ Widerspruch eingereicht (Eingang bestätigt und ruhend gestellt).

Wenn ich das richtig verstehe, soll die Klage proaktiv vor einem möglichen Widerspruchsbescheid eingericht werden.

Was passiert mit der Klage, wenn zwischenzeitlich (vor Ende des Gerichtsverfahrens) ein Gesetz zur Amtsangemessene Alimentation erlassen wird, und
a) alle Punkte verfassungskonform erfüllt werden
b) teilweise Punkte verfassungskonform erfüllt werden?

Zu den bisher genannten Klagepunkten sehe ich auch eine große Ungleichbehandlung durch den geplanten Abschmelzungsbetrag. Wie kann dieser Punkt in einer Klage Berücksichtigung finden, wenn das Gesetz bisher noch nicht in Kraft gesetzt ist?

VG
Marsman

PolareuD

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Gerichtlich wird letztendlich die höhe der amtsangemessenen Alimentation in den einzelnen Jahren ermittelt. Wenn hier zwischenzeitlich Nachzahlungen erfolgt sind, werden die Ansprüche miteinander verrechnet. Im Extremfall liegt die Differenz bei Null. Das halte ich aber für unwahrscheinlich, da die Fehlbeträge viel höher sind, als das der Besoldungsgesetzgeber bereit wäre freiwillig zu zahlen.

Wenn ich das richtig verstehe, soll die Klage proaktiv vor einem möglichen Widerspruchsbescheid eingericht werden.

Durch proaktives Handeln wollen wir zuerst den Widersprüchsbescheid erwirken, ggf. durch Untätigkeitsklage. Erst danach kann Feststellungsklage erhoben werden auf amtsangemessene Alimentation.
« Last Edit: 11.05.2024 16:59 von PolareuD »

Dunkelbunter

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Was bringt es wenn die RV folgende Zusage macht?
"Unsere Kostenzusage erteilen wir zunächst ausschließlich für die außergerichtliche
Interessenwahrnehmung."

xap

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Die RSV übernimmt Kosten in der Regel stufenweise. Zeichnet sich ab, dass keine außergerichtliche Lösung absehbar ist, muss durch den RA eine erneute Kostendeckungsanfrage für das Gerichtsverfahren gestellt werden, welche in der Regel auch genehmigt wird. Das zieht sich dann ggf. mit erneuten Anfragen durch die Instanzen.