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Rückwirkende Höhergruppierung:Stufenaufstieg

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MarkZen:
Hallo zusammen,

Folgender Fall: eingestellt 2023 in E10/1.
Mitte des Jahres 2023 Übertragung höherwertiger Aufgaben durch internen Stellenwechsel. Vertrag wurde neu unterschrieben mit E10/1. Da ich der Meinung war mehr Gehalt erhalten zu müssen, habe ich einen Antrag auf Stellenbewertung gestellt.Der Prozess dauerte einige Monate und der rückwirkenden Höhergruppierung (ab neuem Vertrag zum 1. Juni 23) wurde nun stattgegeben. Mir fehlt jedoch noch der Schriftsatz hierzu.
Zwischenzeitlich bin ich nach einem Jahr zum 1.1.24 in E10/2 gestiegen.
Kann mir jemand sagen, welche Stufe ich nun bei rückwirkender Höhergruppierung erhalte? Einerseits lese ich, dass ich auf die Stufe 1 zurückfalle und diese ab dem Vertrag (1.6.23) neu berechnet wird und andererseits lese ich, dass eine Höhergruppierung immer ab Stufe erfolgt.
Worauf kann ich mich einstellen? E11/2 rückwirkend ab 1.6.23, obwohl ich bis dato vorher in der E10/1 war oder E11/1 ab 1.6.23 wodurch mir dann sechs Monate Erfahrungsstufe flöten geht. Oder ist es sogar E11/1 zwischen 1.6-31.12.23 und E11/2 ab 1.1.24 weil ich da ohnehin durch 1 jährige Betriebszugehörigkeit gestiegen wäre?

Vielen Dank für alle Antworten vorab. Im Haus bekomme ich leider keine Konfekten Aussagen und ein Termin bei der Beratung wäre erst in 7 Wochen frei, da hier Personalmangel herrscht.

lowsounder:
TV-L §17
(4) 1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelterhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.

Also 11/2 seit 06/2023

MarkZen:
vielen Dank für deine Antwort.
Besteht denn da nicht ein Widerspruch oder eine Sonderregel, da ich am 1.6.23 noch nicht der Stufe 2 angehörte, weil ich noch kein ganzes Jahr im Betrieb bzw TVL bin?
Wäre ich zum Zeitpunkt des neuen Vertrags sofort höhergruppiert, hätte ich dann auch die 11/2 erhalten einfach weil ich höhergruppiert wurde aber noch kein Jahr Betriebszugehörig bin? In meinem Betrieb wurde mir übrigens mitgeteilt, dass die das noch nie gehört haben mit den Passus „mind. Stufe 2“.
Ich werde auf jeden Fall hier nachtragen, welche Stufe es denn geworden ist.

MoinMoin:
Ich gehe davon aus, dass deine netten Personaler so professionell sind, dass sie lesen können und Entscheidungen nicht nach dem hören sagen treffen.

FearOfTheDuck:
lowsounder hat dir die entsprechende Stelle im TV genannt. Da gibt es auch nix zu diskutieren bei dir im Betrieb, sofern der TVL dort angewendet wird.

Es ist auch kein Widerspruch, sondern regelt einen bestimmten Sachverhalt im Speziellen. Und da ist es egal, wie lange du schon dabei ist, die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen für dich günstigen Halbsatz geeinigt und fertig.

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