Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückwirkende Höhergruppierung:Stufenaufstieg
Ekko:
--- Zitat von: MoinMoin am 22.04.2024 16:28 ---Ich gehe davon aus, dass deine netten Personaler so professionell sind, dass sie lesen können und Entscheidungen nicht nach dem hören sagen treffen.
--- End quote ---
Und jetzt alle mal herzlich lachen...
MarkZen:
Danke für die Hinweise, das hat mir bereits geholfen.
Sobald ich da eine konkrete Info habe teile ich sie mit, falls andere User vor einer ähnlichen Ausgangssituation/Frage stehen.
MoinMoin:
Und nicht vergessen diesen Monat noch das Entgelt einfordern welches einem zusteht, der AG muss nur die letzten 6 Monate nach zahlen ab konkreter monetärer Forderung
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