Forum Öffentlicher Dienst
Willkommen
Gast
. Bitte
einloggen
oder
registrieren
.
1 Stunde
1 Tag
1 Woche
1 Monat
Immer
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Neuigkeiten:
Übersicht
Hilfe
Suche
Einloggen
Registrieren
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
»
TVöD Bund
(Moderatoren:
Neuling2016
,
E15TVL
) »
Abordnung trotz Arbeitsunfähigkeit
« vorheriges
nächstes »
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach unten
Autor
Thema: Abordnung trotz Arbeitsunfähigkeit (Read 2444 times)
xAnonym
Newbie
Beiträge: 1
Abordnung trotz Arbeitsunfähigkeit
«
am:
22.04.2024 14:24 »
Guten Tag liebes Forum!
Ich suche seit Tagen nach einer Antwort:
Ich befinde mich seit einigen Monaten im Krankenstand und es ist ein Arbeitsplatzwechsel geplant.
Ich habe Gespräche bei anderen Bundesbehörden und frage mich, wie ein Wechsel möglich wäre.
1. Wäre ggfs. eine Abordnung trotz meiner noch bestehenden AU möglich?
Ich würde die neue Arbeit natürlich antreten - Ich muss und will aus gesundheitlichen Gründen wechseln.
2. Sollte ich normal kündigen?
3. Aufhebungsvertrag?
Ich bin selbst aktuell unbefristet bei einer Bundesbehörde beschäftigt.
Kann mir jemand helfen?
Moderator informieren
Gespeichert
MoinMoin
Hero Member
Beiträge: 7,415
Antw:Abordnung trotz Arbeitsunfähigkeit
«
Antwort #1 am:
22.04.2024 16:30 »
Warum sollte dein aktueller AG dich abordnen wollen, dann muss er doch für dich weiter zahlen und kann deine Stelle nicht neu besetzen.
Der Beste Weg ist doch: Bewerben, Gewinnen, Vertrag in der Tasche und dann Kündigen oder Auflösungsvertrag.
Moderator informieren
Gespeichert
Faunus
Hero Member
Beiträge: 891
Antw:Abordnung trotz Arbeitsunfähigkeit
«
Antwort #2 am:
23.04.2024 10:34 »
Sollte ein Wechsel innerhalb vom TVÖD-Bund möglich sein, sollte eine Versetzung (keine Abordnung) auch möglich sein.
Moderator informieren
Gespeichert
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
»
TVöD Bund
(Moderatoren:
Neuling2016
,
E15TVL
) »
Abordnung trotz Arbeitsunfähigkeit