Hallo in die Runde,
ich befinde mich in einem Einstellungsverfahren für eine E14 Stelle (TVöD). Ein fachliches Auswahlverfahren habe ich bestanden und die Behörde strebt meine Einstellung an. Das geht jetzt noch an den Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenbeauftragte bevor ich dann Anfang nächster Woche mehr erfahre.
Mir wurde schon Erfahrungsstufe 4 mündlich zugesagt, aber ich strebe eine dynamische Personalgewinnungszulage auf Stufe 5 (nach §16 Abs. 6 TvöD) an bis ich diese Stufe regulär erreichen werde. Verbeamtung ist nicht möglich.
Jetzt meine Frage:
Wie "stur" kann ich um diese Zulage bitten? Da Bewerbungsphase und Auswahlverfahren vorbei sind, sollten doch jetzt nur noch die Bewerber*innen im Verfahren stecken, die wirklich eingestellt werden sollen oder nicht? Also gibt es keine*n andere*n Bewerber*n der/die da noch "einspringen" kann und von der Behörde angerufen werden kann um doch noch eingestellt zu werden oder?
Stufe 4 wäre einfach weniger Lohn als ich jetzt in meiner aktuellen Stelle verdiene und zudem habe ich noch 1 weiteres Stellenangebot, allerdings wäre diese Plan B im TV-L E13/3. Ich weiß auch, dass die Behörde Fachkräftemangel hat und darum schätze ich die Zahl der Bewerber*innen sehr gering ein.
Ich will die Stelle 100% und würde natürlich auch Stufe 4 akzeptieren, da ich sehr wahrscheinlich bis zur Rente dort bleiben möchte. Wenn es für die Behörde tatsächlich sehr einfach ist, noch eine*n andere*n Bewerber*in ranzuholen, dann würde ich natürlich sehr vorsichtig nach der Zulage bitten und nicht darauf bestehen.
Vielleicht haben andere hier Erfahrungen damit gemacht oder haben Tipps nach so einer Zulage zu fragen.
Vielen Dank!