Bewerben kann man sich. Wenn die Behörde nicht zu altbacken argiert, wird sie rein nach Tarifdenken nach der Tätigkeit eingruppieren. Wenn die Tätigkeit keinen Sonstigen Mitarbeiter kennen sollte, würde es eine EG runtergehen.
Wenn in der Behörden ein altbackenes Denken nach Beamtenrecht vorherrscht und man dort die Zeichen der Zeit nicht mitbekommt, wird man dich wahrscheinlich aussortieren.
Deppert kann sich die Behörde noch bei der Ausschreibung anstellen.
Was leider sehr oft passiert. Die öffentliche Stelle ist an die Ausschreibung gebunden, d.h. wer einen Bachalor fordert, aber die Bewerbung einer super erfahrenen Person mit Ausbildung bekommt, darf diese Person maximal mit ins Verfahren einladen, aber später bei der Auswahl normalerweise nicht beachten. Die meisten Stellen scheuen den Aufwand und schreiben dann lieber nochmal aus - oder nehmen den schlechteren Bachelor.
Jedes Mal, wenn ich das Wort "Bestenauslese" höre, muss ich lachen. Denn wie kann man den "Besten" auslesen, wenn man den Bewerberkreis von vornherein einschränkt. Sicher gibt es Berufe, da wird man immer die passende Ausbildung erwarten (z.B. Juristen, Ärzte, Elektriker). Aber in vielen Bereichen, z.B. der IT, macht man sich damit das Leben künstlich schwer.