Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Ladung
flip:
Bundesbeamte bekommen für die Aussage als Zeuge Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge.
Die Teilnahme einer Beamtin oder eines Beamten an einem Gerichtstermin ist keine private Angelegenheit im Sinne der Sonderurlaubsverordnung, wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund staatsbürgerlicher Pflichten gehalten ist, sich in Angelegenheiten Dritter z. B. als Zeugin bzw. Zeuge oder als Sachverständige bzw. Sachverständige zur Verfügung zu stellen.
leinadi38:
Ich bin geladen in einem Gewaltschutzverfahren gegen meine Ex Lebensgefährtin. Der Grund wird benannt: "Paragraph 1 u 2 nach GewSchG" benannt. Ich werde als Antragsgegner benannt.
Wenn es ein öffentliches Verfahren ist, kann es da nicht sein , dass das Schulamt vom Gericht dies erfährt oder kommunizieren die nicht miteinander? Beziehungsweise gibt es da eine Verschwiegenheitspflicht?
modesty:
Erst bist du Hauptzeuge und jetzt Antragsgegner? Weißt du was du willst? Jetzt verstehe ich zumindest, warum dein Dienstherr nichts davon erfahren soll...
flip:
--- Zitat von: leinadi38 am 22.04.2024 21:53 ---Ich bin geladen in einem Gewaltschutzverfahren gegen meine Ex Lebensgefährtin. Der Grund wird benannt: "Paragraph 1 u 2 nach GewSchG" benannt. Ich werde als Antragsgegner benannt.
Wenn es ein öffentliches Verfahren ist, kann es da nicht sein , dass das Schulamt vom Gericht dies erfährt oder kommunizieren die nicht miteinander? Beziehungsweise gibt es da eine Verschwiegenheitspflicht?
--- End quote ---
Gewaltschutzverfahren sind stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Unbeteligten dürfte da nichts bekannt werden.
Sollte allerdings ein Strafverfahren eingeleitet werden, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, dies dem Dienstherrn zu melden.
Außerdem vermute ich, dass du weder Beamter des Bundes noch Soldat bist, weswegen du hier falsch bist.
Floki:
Antragsgegner ist kein Zeuge. So oder so hast Du vor dem Gericht zu erscheinen. Eine Krankmeldung über Dienstunfähigkeit ist totaler Quatsch, da Du auch gesondert nicht aussagefähig sein darfst. Wenn Du bspwl. mit einem gebrochenen Bein krankgeschrieben und dienstunfähig bist, dann musst Du trotzdem vors Gericht. Falls Du eine echte Bescheinigung haben solltest, weil du nicht aussagefähig bist, dann wird das Gerichtsverfahren halt neu terminiert.
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