Autor Thema: Ladung  (Read 2890 times)

leinadi38

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Antw:Ladung
« Antwort #15 am: 23.04.2024 07:30 »
Ich möchte mich dem Gerichtstermin stellen und hingehen.
Möchte den Antrag auf Sonderurlaub umgehen,  da die Begründung auf der Ladung "lt. GewSchG" aus meiner Sicht nicht stimmt bzw. in Augen meines Dienstherren Fragen aufwirft.

Seht ihr eine Möglichkeit dies zu umgehen?

2strong

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Antw:Ladung
« Antwort #16 am: 23.04.2024 08:15 »
Da Du als Lehrer auf andere Weise unter der Woche nicht frei bekommen dürftest, bleibt Dir praktisch ja nur die Lüge in Form einer Krankmeldung.

Landesdiener

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Antw:Ladung
« Antwort #17 am: 23.04.2024 11:23 »
Kurzum, du gehst zu deinem Schulleiter, zeigst ihm die teilgeschwärzte Ladung und der Unterricht sollte entsprechend durch Vor- und Nacharbeit verlegt werden.
Ich zitiere mich selbst, um deine Frage erneut zu beantworten.
Eine teilgeschwärzte Ladung sollte für den Schulleiter sicher ausreichend sein, da die Freistellung ja nicht am Grund bzw. Inhalt des Verfahrens hängt.

Mich wundert es, dass solche Details überhaupt in der Ladung drin stehen. Vielleicht kannst du auch beim Gericht nach einer neutraleren Ladung fragen.

Saggse

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Antw:Ladung
« Antwort #18 am: 23.04.2024 11:43 »
Möchte den Antrag auf Sonderurlaub umgehen,  da die Begründung auf der Ladung "lt. GewSchG" aus meiner Sicht nicht stimmt bzw. in Augen meines Dienstherren Fragen aufwirft.
Die Begründung ist aber korrekt und welche Frage, die du nicht guten Gewissens beantworten kannst, sollte dein Dienstherr denn stellen? Eine andere Baustelle ist freilich die daraus entstehende Gerüchteküche, aber der gegenüber ist man ja keine Rechenschaft schuldig und kann entsprechend "freier" agieren. Ich persönlich würde hier darlegen, dass ich das "Augen auf bei der Partnerwahl!" wohl besser hätte beherzigen sollen, dass es nicht ohne Grund meine Ex ist und dass ich keine öffentliche Schlammschlacht inszenieren und daher nichts weiter dazu sagen möchte. Gerade in einem schulischen Umfeld, wo es ein wahnsinnig großes Geflecht an Beziehungen und Kontakten gibt, halte ich die Annahme, dass wirklich niemand was davon erfährt, ohnehin für ziemlich gewagt.

Auf gar keinen Fall würde ich mich wegen sowas zu irgendeinem Dienstvergehen hinreißen lassen.

Die Ladung teilweise zu schwärzen oder mit Verweis auf Deine dienstliche Tätigkeit um eine neutralere Ladung zu bitten, ist freilich auch noch eine Option. Insbesondere Ersteres könnte aber andeuten, dass Du etwas zu verheimlichen hast und deswegen erst Neugier wecken...

Alexander79

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Antw:Ladung
« Antwort #19 am: 23.04.2024 14:57 »
So langsam kommen wir der Sache näher.

Du schreibst du bist Antragsgegner.

So, da du aber immer noch zuviel verheimlichst um dir adäquat zu antworten, spekuliere ich jetzt mal.

Sollte deine Ex Lebensgefährtin ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt haben und gerichtlich dagegen vorgehen willst muss ich dir leider sagen, steht dir meines Erachtens kein Sonderurlaub zu.

Denn Beamten steht eigentlich nur Sonderurlaub für staatsbürgerliche Pflichten zu.
Das würde ich in diesem Fall erstmal verneinen, da du ja angeblich der Grund für die Verhandlung bist.

Ich möchte aber ausdrücklich nochmal darauf hinweisen das ich dich hier nicht "verurteile", denn einer meiner besten Freunde wurde auch bei der Polizei angezeigt, weil er angeblich seine Ex Freundin misshandelt hat, was sich nachträglich als unwahr herausstellte.

Landesdiener

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Antw:Ladung
« Antwort #20 am: 23.04.2024 16:13 »
Ich würde sagen, dass es hier so oder so nicht um Sonderurlaub geht, sondern um eine Freistellung. Bei flexibler Arbeitszeit ist es daher auch zulässig, die Arbeit vor- und nachzuholen. Deswegen schrieb ich oben, dass der Unterricht entsprechend verlegt wird.

Weiter vermute ich, dass es auch eine staatsbürgerliche Pflicht ist, als Kläger oder Beklagter vor Gericht zu erscheinen.

clarion

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Antw:Ladung
« Antwort #21 am: 23.04.2024 20:52 »
Natürlich ist es staatsbürgerliche Pflicht als Beklagter vor Gericht zu erscheinen.

Ich sehe neben dem Bitten um eine neutrale Ladung als einzige weitere Möglichkeit,  mit offenen Karten zu spielen. Eine Krankmeldung ist zu riskant, auch wenn die Verhandlung nicht öffentlich ist,  ist es das Gerichtsgebäude schon, zu dem man auch im öffentlichen Raum an- und abreisen muss.

AndreasS

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Antw:Ladung
« Antwort #22 am: 23.04.2024 21:22 »
Es besteht mMn keine Pflicht, dem Arbeitgeber die Ladung vorzulegen, lediglich ihn darüber zu informieren. Sie können bspw. darauf hinweisen, dass die Vorladung persönliche/vertrauliche Informationen enthält, die Sie nicht teilen möchten. Bitten Sie um Verständnis und betonen Sie, dass Sie dennoch Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen werden. Zum Beispiel lassen Sie sich eine Anwesenheitsbescheinigung bei Gericht ausstellen und legen diese Ihrem ArbG vor.

Ob die Freistellung bezahlt ist oder nicht, hängt davon ab, in welcher Stellung Sie bei Gericht erscheinen sollen. Sie schreiben ja als Hauptzeuge. Demnach sollten Sie Sonderurlaub als Beamter erhalten. Als Tarifbeschäftigter könnte es aber auch ausgeschlossen sein (Auschluss § 616 BGB). Dann ist es möglich, den Verdienstausfall bei Gericht geltend machen.
 

leinadi38

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Antw:Ladung
« Antwort #23 am: 23.04.2024 21:24 »
Besteht ein Kommunikationsweg zwischen Gericht und Schulamt? Wenn nicht, sollte doch einer Krankschreibung nichts im Weg stehen?

Wann wird es zu einem öffentlichen Verfahren? Strafantrag ?

Floki

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Antw:Ladung
« Antwort #24 am: 23.04.2024 21:30 »
Nein.

modesty

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Antw:Ladung
« Antwort #25 am: 23.04.2024 21:37 »
Besteht ein Kommunikationsweg zwischen Gericht und Schulamt? Wenn nicht, sollte doch einer Krankschreibung nichts im Weg stehen?

Wann wird es zu einem öffentlichen Verfahren? Strafantrag ?

Diese Einstellung ist sowas von typisch. Der Herr ist nicht krank, er ist Beschuldigter in einem Verfahren, welches von seiner Ex angeleiert wurde. Völlig wertneutral: Zur Geschäftstelle gehen, sagen dass man vor Gericht erscheinen muss und fragen, welche Unterlagen benötigt werden. Bringt wenig hier mit unklaren Sachverhalten Lösungen zu erarbeiten. Fängt ja damit an, dass der Themenersteller zunächst Hauptzeuge war und nun Antragsgegner in nem Gewaltschutzverfahren ist. Sind halt zwei paar Schuhe. Keine Ahnung, was da sonst noch an subjektiver Sachverhaltsanpassung betrieben wurde.

AndreasS

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Antw:Ladung
« Antwort #26 am: 23.04.2024 21:44 »
Das ist aus der Ferne nicht zu beantworten (und aus der Nähe auch nicht, da kein Anwalt). Als Zeuge vorgeladen wird der Arbeitgeber - bei einer privatrechtlichen Auseinandersetzung - nicht in Kenntnis gesetzt. Bei einem Strafverfahren gegen Beamte - wie bereits hier geschrieben wurde - wird der Dienstherr durch die Staatsanwaltschaft über die Einleitung des Strafverfahrens unterrichtet. Wenn das erst vor Gericht passiert (vom Zeugen zum Beschuldigten) dann im Anschluss daran. Hierzu ist sie sogar verpflichtet. Da ja bereits die Hauptverhandlung stattfinden soll, gehe ich mal davon aus, dass bisher kein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist, sonst hätte Ihr Dienstherr (falls zutreffend) sie bereits kontaktiert wegen Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

Eine vorgetäuschte Erkrankung finde ich persönliclh keine gute Idee. Beantragen Sie bsph. stattdessen Urlaub wegen Erledigung einer dringenden persönlichen Angelegenheit. Im öffentlichen Dienst (falls zutreffend) - sollte dies eigentlich kein Hindernis darstellen.

Für weitergehende Fragen wäre evtl. anwaltlicher Rat nicht verkehrt.

Landesdiener

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Antw:Ladung
« Antwort #27 am: 24.04.2024 08:40 »
leinadi38, wir haben dir jetzt alle Möglichkeiten mitgeteilt. Wenn du stattdessen ein Dienstvergehen bevorzugst, indem du dich krankmeldest, dann tu das, aber frag dann auch nicht weiter nach.

leinadi38

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Antw:Ladung
« Antwort #28 am: 24.04.2024 09:40 »
Vielen Dank für eure hilfreichen Rückmeldungen.

Saggse

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Antw:Ladung
« Antwort #29 am: 24.04.2024 13:44 »
Besteht ein Kommunikationsweg zwischen Gericht und Schulamt? Wenn nicht, sollte doch einer Krankschreibung nichts im Weg stehen?
Dieser Kommunikationsweg könnte durchaus bestehen - in Form einer WhatsApp-Elterngruppe! Und wenn man nur ein klein wenig Pech hat, kann die eine Dynamik entwickeln, bei der aus einem "Ich habe den Lehrer meines Sohnes vorhin zufällig im Gerichtsgebäude gesehen." ganz schnell ein "Ich habe doch schon immer gewusst, dass der Typ ein Gewaltverbrecher ist!!" wird.