Möchte den Antrag auf Sonderurlaub umgehen, da die Begründung auf der Ladung "lt. GewSchG" aus meiner Sicht nicht stimmt bzw. in Augen meines Dienstherren Fragen aufwirft.
Die Begründung ist aber korrekt und welche Frage, die du nicht guten Gewissens beantworten kannst, sollte dein
Dienstherr denn stellen? Eine andere Baustelle ist freilich die daraus entstehende Gerüchteküche, aber der gegenüber ist man ja keine Rechenschaft schuldig und kann entsprechend "freier" agieren. Ich persönlich würde hier darlegen, dass ich das "Augen auf bei der Partnerwahl!" wohl besser hätte beherzigen sollen, dass es nicht ohne Grund meine Ex ist und dass ich keine öffentliche Schlammschlacht inszenieren und daher nichts weiter dazu sagen möchte. Gerade in einem schulischen Umfeld, wo es ein wahnsinnig großes Geflecht an Beziehungen und Kontakten gibt, halte ich die Annahme, dass wirklich
niemand was davon erfährt, ohnehin für ziemlich gewagt.
Auf gar keinen Fall würde ich mich wegen sowas zu irgendeinem Dienstvergehen hinreißen lassen.
Die Ladung teilweise zu schwärzen oder mit Verweis auf Deine dienstliche Tätigkeit um eine neutralere Ladung zu bitten, ist freilich auch noch eine Option. Insbesondere Ersteres könnte aber andeuten, dass Du etwas zu verheimlichen hast und deswegen erst Neugier wecken...