Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Frage zum "Einstellungsangebot"

<< < (2/2)

Candide die Optimistische:
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen, die Unterzeichnung wäre dann "nur" die Erfüllung der Formvorschrift.

Ich halte das auch für ein seltsames Vorgehen, aus meiner Sicht ist aber ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, der mit Frist und allem Pipapo gekündigt werden müsste.
Krankschreibung am ersten Tag passiert halt mal, das ändert ja am Vertrag nichts, und Arbeitgeber im ÖD stört das mitunter auch nicht.

Wenn der Arbeitgeber Deine Daten schon hinterlegt hat, kann er die elektr. AU auch abrufen. Du müsstest Dich halt spätestens am ersten Tag krankmelden. Oder vorher schon und fragen, ob man das Formelle mit dem Arbeitsvertrag auch auf dem Postweg erledigen kann.

ohjeee:

--- Zitat von: Candide die Optimistische am 25.04.2024 08:37 ---Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen, die Unterzeichnung wäre dann "nur" die Erfüllung der Formvorschrift.

Ich halte das auch für ein seltsames Vorgehen, aus meiner Sicht ist aber ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, der mit Frist und allem Pipapo gekündigt werden müsste.
Krankschreibung am ersten Tag passiert halt mal, das ändert ja am Vertrag nichts, und Arbeitgeber im ÖD stört das mitunter auch nicht.

Wenn der Arbeitgeber Deine Daten schon hinterlegt hat, kann er die elektr. AU auch abrufen. Du müsstest Dich halt spätestens am ersten Tag krankmelden. Oder vorher schon und fragen, ob man das Formelle mit dem Arbeitsvertrag auch auf dem Postweg erledigen kann.

--- End quote ---
stimmt, korrekt, ein AV kann auch mündlich zustande kommen, eine Schrifterfordernis gibt es nicht. Als Nachweis, was in welchem Umfang gelten soll, ist die Schriftform natürlich sinnvoll.
Insofern ja, AU vorlegen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version