Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höherwertige Tätigkeiten
hausmeister2020:
jetzt kommt aber noch das mit meiner nach Höherwertigen Tätigkeiten (Verantwortung) , wie Angebote reinholen Bestellungen aufgeben Einkäufe bis 5000 Euro eignständig verantworte sollte das sich nicht auch auf meine Lohngruppe Auswirken oder Zulagen mit sich bringen ??
2strong:
Das ist sicherlich ein Indiz dafür, aber um das ordentlich beurteilen zu können, bräuchte man mal ne richtige Stellenbeschreibung. In Betracht kommen könnten grundsätzlich auch Entgeltgruppen 6 und 7. Da Du als Dachdecker in der Tätigkeit eines Hausmeisters eher fachfrdmd eingesetzt sein dürftest, könnte das einer höheren Eingruppierung möglicherweise im Wege stehen. Aber an Deiner Stelle würde ich es mal mit der 7 versuchen und mich ggf. auf 6 runterhandeln lassen.
MeinerEiner:
Entscheidend ist einzig allein welche Tätigkeiten übertragen wurden und nicht welche ausgeführt werden. Gibt es eine Tätigkeitsbeschreibung aus der klar hervorgeht, welche Tätigkeiten übertragen wurden?
Es gibt auch keinen Höhergruppierungsantrag. Falls du jetzt die Voraussetzung in der Person erfüllst, bist du entsprechend höhergruppiert und solltest das dir zustehende Entgelt einfordern (Ausschlussfrist).
hausmeister2020:
Tätigkeitsbeschreibungen gibt es wohl keine weder für den Job als Hausmeister noch als Lagerist. Der Kollege vor mir hat das 10 Jahre gemacht ist in Rente gegangen dann wurde mir Aufgetragen mich um das Lager zu kümmern.
Mache das zu meinen tätigkeiten als Hausmeister zusätzlich und beliefere bei Größeren Mengen meine Kollegen (19) mit Ausstatungsmaterial. Anfrage beim Personalamt ( keine Auskunft) Anfrage bei direkten Vorgesetzten hör ich mal Nach ..........
MeinerEiner:
Ja, solche Gepflogenheiten scheinen des Öfteren vorzukommen.
Mache am besten eine Zusammenstellung der Tätigkeiten, die du ausübst mit entsprechenden Zeitanteilen und lasse dir das von der Personalstelle abzeichnen.
Auf dieser Grundlage kannst du dir dann erst einmal deine Rechtsmeinung zur korrekten Eingruppierung mithilfe der Entgeltordnung oder einem Rechtsbeistand bilden.
Was sagt dein Arbeitsvertrag zu deiner Tätigkeit (Beziechnung oder konkrete Aufgaben etc.) und ist dort dem Nachweisgesetz genüge getan?
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