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Aufstellung Personalrat

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Paddy:
kurze Frage in die Runde:

Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?

Danke im Voraus.

BAT:
Dürfte nichts dagegen sprechen, zumindest solltest du bei Beginn der Periode auch noch Beschäftigter sein. ;)

Organisator:

--- Zitat von: Paddy am 23.04.2024 17:52 ---kurze Frage in die Runde:

Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?

Danke im Voraus.

--- End quote ---

Kommt auf die Leitungsposition an. Wenn Du Arbeitgeberaufgaben übernimmst, nicht.

ohjeee:

--- Zitat von: Paddy am 23.04.2024 17:52 ---kurze Frage in die Runde:

Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?

Danke im Voraus.

--- End quote ---

§§14 & 15 BPersVG:
Nicht gewählt werden darf der Dienststellenleiter und dessen ständiger Stellvertreter, sowie Beschäftigte, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind (§ 15 Abs. 2 Nr. 4). Das wäre mit Sicherheit der Hauptamts-/Personalamtsleiter, je nach Befugnissen können das aber auch andere Leitungspositionen sein.
Der Grund dürfte klar sein: Interessenskonflikt.

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