Aufstellung Personalrat

Begonnen von Paddy, 23.04.2024 17:52

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Paddy

kurze Frage in die Runde:

Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?

Danke im Voraus.

BAT

Dürfte nichts dagegen sprechen, zumindest solltest du bei Beginn der Periode auch noch Beschäftigter sein. ;)

Organisator

Zitat von: Paddy am 23.04.2024 17:52
kurze Frage in die Runde:

Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?

Danke im Voraus.

Kommt auf die Leitungsposition an. Wenn Du Arbeitgeberaufgaben übernimmst, nicht.

ohjeee

Zitat von: Paddy am 23.04.2024 17:52
kurze Frage in die Runde:

Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?

Danke im Voraus.

§§14 & 15 BPersVG:
Nicht gewählt werden darf der Dienststellenleiter und dessen ständiger Stellvertreter, sowie Beschäftigte, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind (§ 15 Abs. 2 Nr. 4). Das wäre mit Sicherheit der Hauptamts-/Personalamtsleiter, je nach Befugnissen können das aber auch andere Leitungspositionen sein.
Der Grund dürfte klar sein: Interessenskonflikt.