Hallo,
deine Beschwerde könnte auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen basieren. Zunächst einmal bietet das Wehrpflichtgesetz in §9 (2) klare Bestimmungen bezüglich der Beurlaubung von Beamten während ihrer Wehrübung. Gemäß dieser Vorschrift hat ein Beamter, der zur Wehrübung einberufen wird, Anspruch auf Beurlaubung von seinen dienstlichen Pflichten. Dies ist ein wichtiges Recht, das deine Behörde beachten muss.
Darüber hinaus verpflichtet das allgemeine Beamtenrecht deine Behörde dazu, ihre Beamten fair und gleichmäßig zu behandeln. Wenn andere Kollegen für ähnliche Situationen freigestellt wurden, während du dies nicht wurdest, könnte dies als Verstoß gegen das Prinzip der Gleichbehandlung angesehen werden. Die Behörde hat die Pflicht, in ihrer Verwaltungshandlung sachgerecht und gerecht vorzugehen.
Die Frage des angeblichen Personalmangels in der Behörde ist ebenfalls relevant. Selbst wenn ein Personalmangel besteht, entbindet dies die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere in Bezug auf die Beurlaubung von Beamten während ihrer Wehrübung.
Wenn die Personal- oder Rechtsabteilung der Kommunalverwaltung das Problem ist, könntest du dich direkt an den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wenden. Wenn das nicht hilft, könntest du Beschwerden beim Landratsamt oder Kreis einreichen, das die Kommunalaufsichtsbehörde für die entsprechende Kommune ist. Als nächsthöhere Stelle könntest du dich auch an das Innenministerium des Bundeslandes oder die zuständige Bezirksregierung wenden, falls die Bezirksregierung für die Aufsicht über die Kommunalverwaltungen zuständig ist. Diese Behörden überwachen die Aktivitäten der Kommunalverwaltung und können eingreifen, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.