Autor Thema: [Allg] Reserveübung  (Read 9232 times)

Hercooles

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[Allg] Reserveübung
« am: 23.04.2024 23:03 »
Hallo,

ich bin Reservist und meine Behörde lässt mich nicht mehr üben. Angeblich Personalmangel, habe auch Stress mit Vorgesetzten .
Ich habe nun gehört, das man einen nicht das ganze Jahr unabkömmlich stellen darf, dann stimmt was nicht mit Personalschlüssel und Behördenleiter hat Behörde nicht im Griff.
Ausserdem gibt es doch noch die Vorschrift nach §9 (2) Wird ein Beamter zur Wehrübung einberufen,so ist er.........beurlaubt usw.
Bin da voll sauer, ein anderer durfte gehen, sogar 3 Wochen zu einer RDL.
Kann man da eine Aufsichtsbeschwerde schreiben, Rechtsanwalt oder so???
Ich bin Kommunalbeamter.
« Last Edit: 08.06.2024 02:48 von Admin »

Jochen1976

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Antw:Reserveübung
« Antwort #1 am: 24.04.2024 00:02 »
Hallo,

deine Beschwerde könnte auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen basieren. Zunächst einmal bietet das Wehrpflichtgesetz in §9 (2) klare Bestimmungen bezüglich der Beurlaubung von Beamten während ihrer Wehrübung. Gemäß dieser Vorschrift hat ein Beamter, der zur Wehrübung einberufen wird, Anspruch auf Beurlaubung von seinen dienstlichen Pflichten. Dies ist ein wichtiges Recht, das deine Behörde beachten muss.

Darüber hinaus verpflichtet das allgemeine Beamtenrecht deine Behörde dazu, ihre Beamten fair und gleichmäßig zu behandeln. Wenn andere Kollegen für ähnliche Situationen freigestellt wurden, während du dies nicht wurdest, könnte dies als Verstoß gegen das Prinzip der Gleichbehandlung angesehen werden. Die Behörde hat die Pflicht, in ihrer Verwaltungshandlung sachgerecht und gerecht vorzugehen.

Die Frage des angeblichen Personalmangels in der Behörde ist ebenfalls relevant. Selbst wenn ein Personalmangel besteht, entbindet dies die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere in Bezug auf die Beurlaubung von Beamten während ihrer Wehrübung.

Wenn die Personal- oder Rechtsabteilung der Kommunalverwaltung das Problem ist, könntest du dich direkt an den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wenden. Wenn das nicht hilft, könntest du Beschwerden beim Landratsamt oder Kreis einreichen, das die Kommunalaufsichtsbehörde für die entsprechende Kommune ist. Als nächsthöhere Stelle könntest du dich auch an das Innenministerium des Bundeslandes oder die zuständige Bezirksregierung wenden, falls die Bezirksregierung für die Aufsicht über die Kommunalverwaltungen zuständig ist. Diese Behörden überwachen die Aktivitäten der Kommunalverwaltung und können eingreifen, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.
« Last Edit: 24.04.2024 00:10 von Jochen1976 »

Garfield73

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Antw:Reserveübung
« Antwort #2 am: 24.04.2024 07:43 »
Karrieremäßig hast Du dann aber hoffentlich keine Pläne mehr ...

schubidu99

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Antw:Reserveübung
« Antwort #3 am: 24.04.2024 08:48 »
Karrieremäßig hast Du dann aber hoffentlich keine Pläne mehr ...

Bullshit, Garfield73 und seinen billigen Einschüchterungsversuch einfach ignorieren!

Wie es Jochen1976 korrekt sagt formlos eine Beschwerde dagegen einreichen. Ergänzend rate ich dir durchblicken zu lassen, dass du diese Beschwerde in Kopie deinem zuständigen Bundestagsabgeordneten od. besser noch Mitglied des Verteidigungsausschusses in Kopie zukommen lässt.

Es wird Zeit, dass die Reserve nach Jahren des freundlichen Desinteresses in der Zivilverwaltung endlich wieder die Anerkennung und den Respekt erhält der ihr zusteht. Vorgesetzte die meinen, aus persönlichen Befindlichkeiten kommunale oder staatliche Angestellte und Beamte in Reserveuniform der Bundeswehr zu diskreditieren und zu benachteiligen, sollten sich in Anbetracht der außenpolitischen Sicherheitslage dies genau überlegen.





« Last Edit: 24.04.2024 08:55 von schubidu99 »

qou

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Antw:Reserveübung
« Antwort #4 am: 24.04.2024 08:53 »
Bodenloses Verhalten von deiner Behörde!

Thomber

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Antw:Reserveübung
« Antwort #5 am: 24.04.2024 11:34 »
Wo ist dieser Strack-Zimmermann bloß, wenn man ihn braucht?.....

Talion

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Antw:Reserveübung
« Antwort #6 am: 24.04.2024 11:54 »
Karrieremäßig hast Du dann aber hoffentlich keine Pläne mehr ...

Bullshit, Garfield73 und seinen billigen Einschüchterungsversuch einfach ignorieren!

Wie es Jochen1976 korrekt sagt formlos eine Beschwerde dagegen einreichen. Ergänzend rate ich dir durchblicken zu lassen, dass du diese Beschwerde in Kopie deinem zuständigen Bundestagsabgeordneten od. besser noch Mitglied des Verteidigungsausschusses in Kopie zukommen lässt.

Es wird Zeit, dass die Reserve nach Jahren des freundlichen Desinteresses in der Zivilverwaltung endlich wieder die Anerkennung und den Respekt erhält der ihr zusteht. Vorgesetzte die meinen, aus persönlichen Befindlichkeiten kommunale oder staatliche Angestellte und Beamte in Reserveuniform der Bundeswehr zu diskreditieren und zu benachteiligen, sollten sich in Anbetracht der außenpolitischen Sicherheitslage dies genau überlegen.

Was ist denn eine Reserveuniform ? Wenn ich als Reservist meine Uniform anziehe, dann ist das die übliche der Bundeswehr und keine gesonderte für Reservisten  ;)

Garfield73

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Antw:Reserveübung
« Antwort #7 am: 24.04.2024 12:39 »
Bullshit, Garfield73 und seinen billigen Einschüchterungsversuch einfach ignorieren!
Warum sollte ich den TE einschüchtern wollen?
Ich habe lediglich klar gestellt, welche Folgen das Verhalten bei der nächsten (Ermessens)Entscheidung des Vorgesetzten haben kann.
Ich kann den "angeblichen" Personalmangel sehr gut nachempfinden und auch den Versuch der Behörde seine Mitarbeiter nicht frei zu stellen.
Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei paar Stiefel.

Thomber

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Antw:Reserveübung
« Antwort #8 am: 24.04.2024 15:05 »
Als ich damals zum Wehrdienst musste, dachte ich, dass mich mein GRÜNER politischer Abteilungsleiter davon freistellen lässt........   Heute verstehe ich, warum der Grüne mich hat dienen lassen.    Jawohl!

Hercooles

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Antw:Reserveübung
« Antwort #9 am: 24.04.2024 18:07 »
Also erstmal danke für die Info.Es scheint so ,als ob ich da ja was ausrichten kann.
Also ich habe tatsächlich mein Karriereende erreicht,da habe ich wirklich keine Angst.(-:
Das schärfste ist, ich arbeite für eine BOS Behörde ,gerade da sollte die Behörde eine Vorbildfunktion haben.

Wer kann einem helfen mit einer Beschwerde, kann man sich da am besten an einen Anwalt in Bereich Soldaten/Beamtenrecht wenden. Kenn mich da nicht so gut aus, selbst der Personalrat lacht mich aus und sagte was ich überhaupt will, ich habe null Chancen und keine Fakten. Bin voll sauer.

Hercooles

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Antw:Reserveübung
« Antwort #10 am: 24.04.2024 18:08 »
Karrieremäßig hast Du dann aber hoffentlich keine Pläne mehr ...

Nö,tatsächlich nicht.Geht mir so gut (-:

Hans1W

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Antw:Reserveübung
« Antwort #11 am: 25.04.2024 07:52 »
Du kannst auch einfach mal der Wehrbeauftragen schreiben.
1) Möglichkeit es wird die Zuständigkeit abgleht, weil du ja gerade kein aktiver Soldat bist
2) Möglichkeit, es gibt eine Anfrage bei deiner Behörd, die kommt über die Leitung rein und geht runter bis zu deinem Chef der eine Stellungnahm verfassen dar.
Du kannst den Reservistenverband um Hilfe bitten.
Bist einen Verband oder Gewerkschaft? Die haben häufig Rechtsberatund und teileweise auch eine Rechtschutz. Das es hier um eine mögliche Ablehnung vom Dienstherr geht sollte das gedeckt sein, weil es ja Beruf betrifft.

schubidu99

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Antw:Reserveübung
« Antwort #12 am: 25.04.2024 08:27 »
Du kannst auch einfach mal der Wehrbeauftragen schreiben.
1) Möglichkeit es wird die Zuständigkeit abgleht, weil du ja gerade kein aktiver Soldat bist
2) Möglichkeit, es gibt eine Anfrage bei deiner Behörd, die kommt über die Leitung rein und geht runter bis zu deinem Chef der eine Stellungnahm verfassen dar.
Du kannst den Reservistenverband um Hilfe bitten.
Bist einen Verband oder Gewerkschaft? Die haben häufig Rechtsberatund und teileweise auch eine Rechtschutz. Das es hier um eine mögliche Ablehnung vom Dienstherr geht sollte das gedeckt sein, weil es ja Beruf betrifft.

Im Prinzip Zustimmung mit Einschränkung für den Reservistenverband. Der VdRBw macht keine Rechtsberatung egal ob für beordertete oder nicht beoderte Reservisten und ist für diese Thematik kein Ansprechpartner. Einzig könnte dieser Kontakte zu anderen VdRBw-Mitgliedern herstellen, die in leitenden Positionen der öffentl. Verwaltung sitzen und ggf. "korrigierend" auf die Chefebene des Petenten "einwirken" können. Dazu müsste der Petent aber ebenfalls Mitglied des VdRBw sein.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Reserveübung
« Antwort #13 am: 25.04.2024 08:34 »
Also erstmal danke für die Info.Es scheint so ,als ob ich da ja was ausrichten kann.
Also ich habe tatsächlich mein Karriereende erreicht,da habe ich wirklich keine Angst.(-:
Das schärfste ist, ich arbeite für eine BOS Behörde ,gerade da sollte die Behörde eine Vorbildfunktion haben.

Wer kann einem helfen mit einer Beschwerde, kann man sich da am besten an einen Anwalt in Bereich Soldaten/Beamtenrecht wenden. Kenn mich da nicht so gut aus, selbst der Personalrat lacht mich aus und sagte was ich überhaupt will, ich habe null Chancen und keine Fakten. Bin voll sauer.

Diese Probleme mit der Freistellung kenn ich meistens aus BOS Behörden welche des Öfteren mit roten Fahrzeugen unterwegs ist. :)

Wende dich, wie schon oben genannt, an die Behörde welche die Kommunalaufsicht inne hat. Sollte es sich bei dir um eine kreisfreie Stadt handeln, dann direkt an die Bezirksregierung deines Regierungsbezirkes.

Hercooles

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Antw:Reserveübung
« Antwort #14 am: 25.04.2024 21:01 »
Werde ich auf jeden Fall mal durchziehen.
Bei uns beziehen die sich glaube ich auf das Zitat in der Sonderurlaubsverordnung "..wenn dienstliche Gründe nicht entgegen stehen!" Mir sagte einer,wenn Dienststelle das nicht genehmigt,kannst nichts machen??