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Reserveübung

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Hercooles:
Hallo,

ich bin Reservist und meine Behörde lässt mich nicht mehr üben. Angeblich Personalmangel, habe auch Stress mit Vorgesetzten .
Ich habe nun gehört, das man einen nicht das ganze Jahr unabkömmlich stellen darf, dann stimmt was nicht mit Personalschlüssel und Behördenleiter hat Behörde nicht im Griff.
Ausserdem gibt es doch noch die Vorschrift nach §9 (2) Wird ein Beamter zur Wehrübung einberufen,so ist er.........beurlaubt usw.
Bin da voll sauer, ein anderer durfte gehen, sogar 3 Wochen zu einer RDL.
Kann man da eine Aufsichtsbeschwerde schreiben, Rechtsanwalt oder so???
Ich bin Kommunalbeamter.

Jochen1976:
Hallo,

deine Beschwerde könnte auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen basieren. Zunächst einmal bietet das Wehrpflichtgesetz in §9 (2) klare Bestimmungen bezüglich der Beurlaubung von Beamten während ihrer Wehrübung. Gemäß dieser Vorschrift hat ein Beamter, der zur Wehrübung einberufen wird, Anspruch auf Beurlaubung von seinen dienstlichen Pflichten. Dies ist ein wichtiges Recht, das deine Behörde beachten muss.

Darüber hinaus verpflichtet das allgemeine Beamtenrecht deine Behörde dazu, ihre Beamten fair und gleichmäßig zu behandeln. Wenn andere Kollegen für ähnliche Situationen freigestellt wurden, während du dies nicht wurdest, könnte dies als Verstoß gegen das Prinzip der Gleichbehandlung angesehen werden. Die Behörde hat die Pflicht, in ihrer Verwaltungshandlung sachgerecht und gerecht vorzugehen.

Die Frage des angeblichen Personalmangels in der Behörde ist ebenfalls relevant. Selbst wenn ein Personalmangel besteht, entbindet dies die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere in Bezug auf die Beurlaubung von Beamten während ihrer Wehrübung.

Wenn die Personal- oder Rechtsabteilung der Kommunalverwaltung das Problem ist, könntest du dich direkt an den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wenden. Wenn das nicht hilft, könntest du Beschwerden beim Landratsamt oder Kreis einreichen, das die Kommunalaufsichtsbehörde für die entsprechende Kommune ist. Als nächsthöhere Stelle könntest du dich auch an das Innenministerium des Bundeslandes oder die zuständige Bezirksregierung wenden, falls die Bezirksregierung für die Aufsicht über die Kommunalverwaltungen zuständig ist. Diese Behörden überwachen die Aktivitäten der Kommunalverwaltung und können eingreifen, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.

Garfield73:
Karrieremäßig hast Du dann aber hoffentlich keine Pläne mehr ...

schubidu99:

--- Zitat von: Garfield73 am 24.04.2024 07:43 ---Karrieremäßig hast Du dann aber hoffentlich keine Pläne mehr ...

--- End quote ---

Bullshit, Garfield73 und seinen billigen Einschüchterungsversuch einfach ignorieren!

Wie es Jochen1976 korrekt sagt formlos eine Beschwerde dagegen einreichen. Ergänzend rate ich dir durchblicken zu lassen, dass du diese Beschwerde in Kopie deinem zuständigen Bundestagsabgeordneten od. besser noch Mitglied des Verteidigungsausschusses in Kopie zukommen lässt.

Es wird Zeit, dass die Reserve nach Jahren des freundlichen Desinteresses in der Zivilverwaltung endlich wieder die Anerkennung und den Respekt erhält der ihr zusteht. Vorgesetzte die meinen, aus persönlichen Befindlichkeiten kommunale oder staatliche Angestellte und Beamte in Reserveuniform der Bundeswehr zu diskreditieren und zu benachteiligen, sollten sich in Anbetracht der außenpolitischen Sicherheitslage dies genau überlegen.





qou:
Bodenloses Verhalten von deiner Behörde!

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