Wenn Hercooles einen Heranziehungsbescheid hat, dann ist meiner Meinung nach die Sachlage eindeutig. Er muss der Heranziehung folgen und die Behörde hat keinerlei Spielraum (Sie kann aber für diesen Heranziehungsbescheid kurzfristig, oder generell für die Zukunft versuchen ihn unabkömmlich stellen zu lassen - das ist absolut möglich, wenn die Behörde mit der nötigen Aufgabenerfüllung im BOS-Bereich argumentiert), bei Nichterscheinen zum Dienstantritt könn(t)en die Feldjäger losgeschickt werden, um ihn auf der Behörde abzuholen.
Allerdings hat Hercooles in seinen bisherigen Postings im Wesentlichen nur die Haltung "Ich will aber!!!" erkennen lassen, ohne sich differenziert mit der Sachlage auseinanderzusetzen. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob tatsächlich eine Heranziehung vorliegt oder nur die Anfrage der Bundeswehr um Freigabe seitens des Arbeitgebers. Wie ich oben ausführte, macht die Bundeswehr (zumindest mein letzter Stand vor, äh, 3 Jahren) eine Heranziehung von der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers/Dienstherren abhängig (die ja hier nicht erteilt wird).
Fakt ist, dass die Behörde ein starkes Argument in der Hand hat aufgrund der nötigen Aufgabenerfüllung im BOS-Bereich. Dagegen ist in der Praxis aus meiner Sicht schwer anzukommen (bzw. warum sollte die Bundeswehr das tun, wenn es genügend andere Reservisten gibt? Das ist hier nicht der Verteidigungsfall...).