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Wechsel vom Bund zum Land

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Wechselwunsch:
Hallo zusammen,

ich bin beim Bund als A10 auf Lebenszeit verbeamtet und möchte mich verändern auf Landesebene (kürzere Arbeitszeit).

Seitens meiner Personalsachbearbeitung wurde einer Überleitung nicht zugestimmt. Es hieß dass ich mich ja jederzeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen könne..
Beim LRA war man zunächst begeistert nach dem Vorstellungsgespräch. Nach deren Rückfrage beim Landesministerium hieß es, dass der Abschluss zu speziell wäre, somit ein Wechsel nicht möglich. Außerdem stünde ein Lastenausgleich hinsichtlich der
 Versorgungsansprüche im Weg.

Eine Kollegin (mD, ebenfalls Beamtin auf Lebenszeit, mit erheblichen Sozialgründen) hat kürzlich zur Stadt gewechselt. Mangels Zustimmung hat sie sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, sie meinte unter Verzicht sämtlicher Versorgungsansprüche und wurde bei der Stadt ins Beamtenverhältnis aufgenommen.

Nun meine Fragen:
1. Sofern die abgebende Verwaltung absolut mauert, ist dann nur eine Entlassung die einzige Option oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
2. Ist es bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis immer mit dem Verzicht auf sämtliche Pensionsansprüche verbunden? Welche weiteren Konsequenzen zieht das nach sich?
3. Wie sähe ein Wechsel ins Angestelltenverhältnis aus? Werden da erwirtschaftete Pensionsansprüche angerechnet? Bzw. laufen ab Wechsel dann Rentenansprüche neu an so dass ich bis Renteneintritt zumindest Ansprüche sammeln kann?
Welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben (schlechtere Bezahlung in Kauf genommen).
4. Macht es einen Unterschied zur Kommune oder zum Land zu wechseln und wo sind die Chancen besser?
5. Wäre es aussichtsreicher bzw. überhaupt möglich, sich auf eine niedriger dotierte Stelle im TVöD zu bewerben, z.B. 8?

Es kann doch nicht unmöglich sein zu wechseln, wenn man sich verändern möchte :-(

Aber ich will alles probieren und brauche in dem komplexen Gebiet einfach fachliche Unterstützung und vllt. hat das Ganze jdn erfolgreich durchlaufen..

Ich danke Euch :-)

Hans1W:
Du hast Anspruch auf Altersgeld vom Bund(nach 5 Jahren). Das musst du beantragen bei der Entlassung damit du nicht nachversicherst wirst.
Altersgeld ist etwas weniger wie Pension, aber mehr als gestzliche Rente.

Wechselwunsch:
Ok danke Hans, und wo kann ich die Höhe erfragen und mich zu dem Thema kundig machen? Bzw hast Du eine Fundstelle?

Wechselwunsch:
Und du meinst 5 Jahre im Lebenszeitstatus? Das hätte ich knapp voll..

Organisator:

--- Zitat von: Wechselwunsch am 24.04.2024 08:36 ---Ok danke Hans, und wo kann ich die Höhe erfragen und mich zu dem Thema kundig machen? Bzw hast Du eine Fundstelle?

--- End quote ---

Wenn man nach "Altersgeld Bund" googelt ist schon die erste Fundstelle hilfreich.

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