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Eingruppierung Gehobener Dienst

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Hannah:
Hallo,
ich bin in die Entgeltgruppe 10 des gehobenen Dienstes eingruppiert wurden, da meine Bundesbehörde meinen Wirtschaftsfachwirt (DQR 6) als formelle Voraussetzung anerkennt.

Die meisten Bundesbehörden fordern ein akademisches Studium.

Daher meine Frage: Kann ich mit der Berufserfahrung im gehobenen Dienst auch die Voraussetzungen erreichen, um mich in anderen Bundesbehörden auf Stellen im gehobenen Dienst bewerben zu können? Wenn ja, wieviel Jahre im gehobenen Dienst sind notwendig?

Liebe Grüße,
Hannah

TV-Ler:

--- Zitat von: Hannah am 24.04.2024 15:22 ---Hallo,
ich bin in die Entgeltgruppe 10 des gehobenen Dienstes eingruppiert wurden, da meine Bundesbehörde meinen Wirtschaftsfachwirt (DQR 6) als formelle Voraussetzung anerkennt.

Die meisten Bundesbehörden fordern ein akademisches Studium.

Daher meine Frage: Kann ich mit der Berufserfahrung im gehobenen Dienst auch die Voraussetzungen erreichen, um mich in anderen Bundesbehörden auf Stellen im gehobenen Dienst bewerben zu können? Wenn ja, wieviel Jahre im gehobenen Dienst sind notwendig?

Liebe Grüße,
Hannah

--- End quote ---
Der TVöD kennt keinen "gehobenen Dienst".

Organisator:
Ob eine Behörde eine bestimmte Bildungsvoraussetzung in einer Stellenausschreibung formuliert, bleibt ihr selbst überlassen. Eine mögliche Bindungswirkung durch z.B. langjährige Berufserfahrung ist nicht vorhanden.

Umlauf:
Die Antwort ist: sowohl als auch.

Bewerben kann man sich. Wenn die Behörde nicht zu altbacken argiert, wird sie rein nach Tarifdenken nach der Tätigkeit eingruppieren. Wenn die Tätigkeit keinen Sonstigen Mitarbeiter kennen sollte, würde es eine EG runtergehen.

Wenn in der Behörden ein altbackenes Denken nach Beamtenrecht vorherrscht und man dort die Zeichen der Zeit nicht mitbekommt, wird man dich wahrscheinlich aussortieren.

Deppert kann sich die Behörde noch bei der Ausschreibung anstellen.


Nebenbei: deine Tätigkeit ist nur vergleichbar dem gD. Aber das wissen viele Personaler auch nicht.

Organisator:
Für Tätigkeiten ab E9b aufwärts ist gar kein Studium notwendig. Es reichen gemäß Fallgruppe 2 auch gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen.

Allerdings - nur weil die tarifliche Möglichkeit besteht, muss der AG das nicht anwenden und kann weiterhin auf einen Bachelor bestehen.

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