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Eingruppierung Gehobener Dienst

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SamFisher:

--- Zitat von: Umlauf am 24.04.2024 15:36 ---Bewerben kann man sich. Wenn die Behörde nicht zu altbacken argiert, wird sie rein nach Tarifdenken nach der Tätigkeit eingruppieren. Wenn die Tätigkeit keinen Sonstigen Mitarbeiter kennen sollte, würde es eine EG runtergehen.

Wenn in der Behörden ein altbackenes Denken nach Beamtenrecht vorherrscht und man dort die Zeichen der Zeit nicht mitbekommt, wird man dich wahrscheinlich aussortieren.

Deppert kann sich die Behörde noch bei der Ausschreibung anstellen.
--- End quote ---

Was leider sehr oft passiert. Die öffentliche Stelle ist an die Ausschreibung gebunden, d.h. wer einen Bachalor fordert, aber die Bewerbung einer super erfahrenen Person mit Ausbildung bekommt, darf diese Person maximal mit ins Verfahren einladen, aber später bei der Auswahl normalerweise nicht beachten. Die meisten Stellen scheuen den Aufwand und schreiben dann lieber nochmal aus - oder nehmen den schlechteren Bachelor.

Jedes Mal, wenn ich das Wort "Bestenauslese" höre, muss ich lachen. Denn wie kann man den "Besten" auslesen, wenn man den Bewerberkreis von vornherein einschränkt. Sicher gibt es Berufe, da wird man immer die passende Ausbildung erwarten (z.B. Juristen, Ärzte, Elektriker). Aber in vielen Bereichen, z.B. der IT, macht man sich damit das Leben künstlich schwer.

TV-Ler:

--- Zitat von: Umlauf am 24.04.2024 15:36 ---Nebenbei: deine Tätigkeit ist nur vergleichbar dem gD. Aber das wissen viele Personaler auch nicht.

--- End quote ---
Wobei ein solcher Vergleich völlig sinnlos ist, mit Ausnahme der Unterstellungsverhältnisse (siehe Nr. 9 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) zur Entgeltordnung).

Diesen Vergleich benötigen bestenfalls Beamte in den Personalstellen, die sich die "Wertigkeit" einer Stelle nur vorstellen können, nachdem sie einen Bezug zum eigenen "Wertesystem" hergestellt haben... 8)
Die könnten diesen Vergleich aber auch unterlassen und schlicht und einfach den Tarifvertrag und die zugehörige Entgeltordnung exekutieren.

Umlauf:

--- Zitat von: TV-Ler am 25.04.2024 07:01 ---
--- Zitat von: Umlauf am 24.04.2024 15:36 ---Nebenbei: deine Tätigkeit ist nur vergleichbar dem gD. Aber das wissen viele Personaler auch nicht.

--- End quote ---
Wobei ein solcher Vergleich völlig sinnlos ist, mit Ausnahme der Unterstellungsverhältnisse (siehe Nr. 9 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) zur Entgeltordnung).

Diesen Vergleich benötigen bestenfalls Beamte in den Personalstellen, die sich die "Wertigkeit" einer Stelle nur vorstellen können, nachdem sie einen Bezug zum eigenen "Wertesystem" hergestellt haben... 8)
Die könnten diesen Vergleich aber auch unterlassen und schlicht und einfach den Tarifvertrag und die zugehörige Entgeltordnung exekutieren.

--- End quote ---

Theorie und Praxis

Da liegen mitunter Welten zwischen.

FearOfTheDuck:
Ergänzung: Du bist nicht eingruppiert worden. TB sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Die Voraussetzung für eine höhere EG bei einer anderen Behörde ist also die Übertragung entsprechend hoher Aufgaben. Berufserfahrung spielt führ die EG keine Rolle, kann aber bei der Einstellung hilfreich sein.

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