Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht

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Tizian:
Lt. den Vorbemerkungen der Entgeltordnung sind Beschäftigte von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit, die u.a. "in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden".
Kann mir jemand sagen, was hiermit gemeint ist; vielleicht mit einem Beispiel.
Danke!

TVOEDAnwender:
Gib mal hier in die Suche Spezialgebiet ein, es kommen genügend Threads in denen das Thema behandelt wurde.
Kurz zusammengefasst: Diese Ausnahme zur AuP-Pflicht kommt so gut wie nie zum Tragen!

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