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Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

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Koschte:
Hallo, ich beabsichtige, aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen. Ich bin krankgeschrieben und mein Krankengeld wird voraussichtlich (100-prozentig weiß ich das Aussteuerungdatum noch nicht) noch bis Ende Juli 2025 laufen.

Die Frage ist, ob ich auch eine Kündigung auf ärztlichen Rat mit der ordentlichen Kündigungsfrist machen kann. Ich wollte nicht fristlos kündigen, da ich seit 91 dort beschäftigt bin. Ich hab bis Ende Dezember dann Kündigungsfrist und der Arbeitgeber muss mich ja dann noch „mitschleppen“, KG-Zuschuss, Inflationsausgleichs-Prämie und so weiter zahlen. Das kommt mir irgendwie unzulässig vor.

Ich habe eine Teilerwerbsminderungsrente und durch die Kündigung erhöht sich meine Chance auf die sogenannte Arbeitsmarktrente. Aber das nur außer der Reihe.

clarion:
Ich würde einen Rentenberater einschalten, der sich in dem Gebiet auskennt. Evtl. ist es besser, wenn der AG Dir kündigt, d.h. personenbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist.

troubleshooting:
Wenn du selbst kündigst, bekommst du automatisch eine befristete Sperre (idR 12 Wochen) von der BAfA.

Daher niemals ohne Perspektive selbst kündigen!

dae123:
Bei Kündigung auf ärztlichen Rat entfällt die Sperrfrist.

troubleshooting:
Kann man aber nur verhindern, wenn man vorher das BA einschaltet und sich die Nichtverhängung" bei Eigenkündigung bestätigen lässt. Sonst wird sie eben automatisch aktiviert und man darf nachträglich kämpfen - wobei die Beurteilung dann eben den dortigen MA obliegt. Das kann ein längerer Akt sein.

Der bessere Weg ist immer, sich vom AG kündigen zu lassen.

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