Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

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ike:
Ich würde überhaupt nicht kündigen, aber natürlich die ganze Angelegenheit bzw. Krankengeld und Teil-EU abklären.

SamFisher:

--- Zitat von: Koschte am 24.04.2024 18:59 ---Ich hab bis Ende Dezember dann Kündigungsfrist und der Arbeitgeber muss mich ja dann noch „mitschleppen“, KG-Zuschuss, Inflationsausgleichs-Prämie und so weiter zahlen. Das kommt mir irgendwie unzulässig vor.
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So zu denken mag zwar ehrenhaft sein, aber das sind ja keine Almosen, sondern Dein gutes Recht. Wie oft dreht der AG das Recht so, dass es zu seinem Vorteil ist. Schlechtes Gewissen ist hier fehl am Platz.

ABER: Du schreibst nicht, welchem TV Du unterliegst. Im TVÖD gibt es in §33 die "Beendigung ohne Kündigung": Das Arbeitsverhältnis endet ferner, sofern der/dem Beschäftigten der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teil weiser Erwerbsminderung erhält.

Eventuell hast Du gar keine Wahl mehr, sondern bist eh schon raus. Den Fall hatten wir Ende letzten Jahres bei uns und die Person war noch genau 1,5 Wochen im Dienst. Wir konnten nicht mal richtige Übergaben machen.

Für mich ist die Teilerwerbsminderung eine der schlimmsten Klauseln und ich würde niemals eine Teilerwerbsrente beantragen, solange ich das nicht aus irgendwelchen zwingenden Gründen muss. Ich bin teilweise eingeschränkt (möglicherweise sogar nach Unfall schuldlos) und verliere dann aber meinen kompletten Arbeitsplatz. Keine Ahnung, welche Gewerkschaft das mit verbrochen hat.

Candide die Optimistische:

--- Zitat von: SamFisher am 25.04.2024 11:53 ---Für mich ist die Teilerwerbsminderung eine der schlimmsten Klauseln und ich würde niemals eine Teilerwerbsrente beantragen, solange ich das nicht aus irgendwelchen zwingenden Gründen muss. Ich bin teilweise eingeschränkt (möglicherweise sogar nach Unfall schuldlos) und verliere dann aber meinen kompletten Arbeitsplatz. Keine Ahnung, welche Gewerkschaft das mit verbrochen hat.

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da würde ich aber doch den § 33 Abs. 3 nicht unter den Tisch fallen lassen wollen:

"Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet bzw. ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn die/der Beschäftigte nach ihrem/seinem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte, soweit dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, und der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids ihre/seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt."

TV-Ler:

--- Zitat von: SamFisher am 25.04.2024 11:53 ---ABER: Du schreibst nicht, welchem TV Du unterliegst.

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Wozu? Das hier ist das Forum "TV-L"...

SamFisher:

--- Zitat von: TV-Ler am 25.04.2024 13:22 ---
--- Zitat von: SamFisher am 25.04.2024 11:53 ---ABER: Du schreibst nicht, welchem TV Du unterliegst.

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Wozu? Das hier ist das Forum "TV-L"...

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Ja, sorry. Vorhin wurde mir nur die Abschnittüberschrift "Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H" angezeigt und nicht die des eigentlichen Unterforums. Habe ich manchmal, wenn ich über die "Ungelesenen Beiträge komme" und der Browser nicht breit genug ist. Die Zeile wird dann abgeschnitten.

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