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Stellenausschreibung: Zielgruppe

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Thomber:
Beamtenrecht Bund, BLV, BBG ....


Grüße ins Forum,    :)

mich beschäftigt eine Frage, die ich gerne an einem konkreten Bespiel erläutern möchte:

Stellenausschreibung A13/A14 nthD.
Im Text steht u. a.:  Masterabschluss....  oder Volljurist oder oder oder...

Das Wort Laufbahnbefähigung o.ä. wird nicht genannt, sodass der Leser das Gefühl bekommt, dass sich auch Masterabsolventen ohne Laufbahnbefähigung bewerben können, DENN das Laufbahnrecht (BLV §§ 24, 39) erlaubt ja den Masterabsolventen, die ein Verfahren gewonnen haben, diese Berufspraktische Zeit auf der gewonnenen Stelle abzusitzen, sodass man also ohne Laufbahnbefähigung (LB) dort sich bewährt und dann später die LB zuerkannt bekommt. Diese Möglichkeit an sich ist hier sicherlich vielen bekannt bzw. nachvollziehbar.

Man hört aber auch immer wieder, "Nein, Ihre Bewerbung wird nicht berücksichtigt, weil die Stellenausschreibung ja nicht geöffnet war für z.B. Master aus dem gD....
FRAGE:   Wo steht das?  Wie kommen die Personaler auf die Idee, dass eine Stellenausschreibung für wen auch immer geöffnet werden muss bzw. wo steht, dass die Bewerbung von Leuten mit "nur" Bildungsvoraussetzung unzulässig ist? 
[Ich rede nicht von Stellenausschreibungen, wo man konkret geschrieben hat:  Sie müssen mitbringen....Laufbahnbefähigung...]

Auch, wenn z.B. geschrieben stehen würde:  "...Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen" würde das nicht autom. bedeuten, dass man die vollständige Laufbahnbefähigung schon haben muss, denn die laufbahnrechtlichen Regelungen erlauben ja mehrere "Wege nach Rom".   







BeamterimNorden:
Hallo,

unabhängig davon, was laut den Vorschriften möglich wäre, kommt es hier wirklich auf das konkret geforderte Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung an. Hier ist wirklich die genaue Formulierung wichtig und daher kann man Deine Fragen auch nicht pauschal beantworten, sondern jede einzelne Stellenausschreibung muss halt für sich betrachtet werden. 

Und darüber hinaus, nur weil etwas rechtlich möglich ist, muss eine Behörde natürlich nicht alles möglich machen. Das kann die Behörde dann über das spezifische Anforderungsprofil regeln.

Da steht dann halt nicht aufgrund § XY können sie sich nicht bewerben, sondern sie erfüllen nicht das von uns spezifizierte Anforderungsprofil.

Viele Grüße
BeamterimNorden

clarion:
Hallo, der AG darf Einschränkungen machen wie es im beliebt. Rein theoretisch könnte der AG für die Ausschreibung des Pförtner eine Promotion in Physik als Voraussetzung verlangen.

Volljuristen haben im Übrigen eine Laufbahnbefähigung.

Thomber:

--- Zitat ---Volljuristen haben im Übrigen eine Laufbahnbefähigung.
--- End quote ---
ICH weiß das, danke, aber manche Personaler, die Ausschreibungen formulieren halt nicht.  ;)



Meine Fragen zielen im Grund auch darauf ab --> Diese Behörden tun dann immer so "Oh, tut uns leid, leider wurde die Stelle nicht für xxx geöffnet...."     Was heißt, "tut uns leid"?  Diese Behörden entscheiden doch selbst darüber, was sie wollen, wen sie suchen usw..  Das einzige, weshalb die sich entschuldigen sollten, wären halt die unklaren Formulierungen im Text und der Blödsinn (Stelle ist nicht geöffnet) mit dem die sich hinter Vorschriften verstecken wollen, die es gar nicht gibt.     Korrekt wäre:   Wir suchen nur xxx und wenn das im Text nicht herauskommt, tut es uns leid.....   Einfach mal zu seinen Entscheidungen und "Fehlern" stehen.
Aber nein...da sagte die Personalerin "Wir kennen uns da gut aus, arbeiten ja jeden Tag mit BLV usw..."    Komisch, dass diese Personaler aber NIE ihre Aussagen begründen können.



Konkretes Beispiel war:


--- Zitat ---Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Uni-Diplom bzw. Master), vorzugsweise in der Fachrichtung Verwaltungs- bzw. Wirtschaftswissenschaften oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Rechtswissenschaften mit Befähigung zum Richteramt (2. Juristisches Staatsexamen)
--- End quote ---

LOGISCH, das Masterstudium könnte sich auch einfach auf eine mögliche Einstellung als Tarifler beziehen, klar, ABER das sagte die Dame nicht!   Sie sagte nur, "Die Stelle wurde für Sie nicht geöffnet..."  Zutreffend wäre es gewesen zu sagen:   "Dass der Text missverständlich ist, tut mir leid - Wir suchen jedenfalls Bewerber mit abgeschlossener Laufbahnbefähigung..."       Darum geht es mir.

MoinMoin:

--- Zitat von: Thomber am 26.04.2024 07:47 ---
--- Zitat ---Volljuristen haben im Übrigen eine Laufbahnbefähigung.
--- End quote ---
ICH weiß das, danke, aber manche Personaler, die Ausschreibungen formulieren halt nicht.  ;)

--- End quote ---
Gut denkbar, dass die emsigen Personaler, das nicht so gut können, haben sie doch nirgends gelernt, die Vorgesetzen Volljuristen aber sollte das.

--- Zitat ---Meine Fragen zielen im Grund auch darauf ab --> Diese Behörden tun dann immer so "Oh, tut uns leid, leider wurde die Stelle nicht für xxx geöffnet...."     Was heißt, "tut uns leid"?  Diese Behörden entscheiden doch selbst darüber, was sie wollen, wen sie suchen usw..  Das einzige, weshalb die sich entschuldigen sollten, wär

--- End quote ---
Korrekt: Oh Entschuldigung, wir wollen sie nicht oder oh Entschuldigung, da haben wir uns wohl versehen und dürfen sie jetzt nicht nehmen.
Wären die richtigen Entschuldigungen.
Aber leider transportieren die so arg gestressten Personaler diese Infos nicht nach oben, sondern melden nur:
X Bewerbungen konnten nicht genommen werden wg. Voraussetzung.

OT:
Bei mir im TV Bereich habe ich jetzt schon mehrfach in unterschiedlichsten Häusern die Hausspitze davon überzeugen können, dass man dort auch für eg13 Stellen keine berufliche Voraussetzung fordern muss und seither haben wir ein wünschenswert wäre ein Masterstudium in Informatik oder ähnliche berufliche Erfahrung als Text und keinerlei harten Voraussetzungen.
btw die Anzahl der kleiner Master Bewerbungen sind dadurch nicht wirklich gestiegen.

Das hat ganz gehörig in den Personaler Beamtenschädeln geknirscht, bis der festgesetzte Kalk rausgerieselt ist.
Jetzt flutscht es.

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