Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Höhergruppierung externes Verfahren
andreb:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 25.04.2024 21:30 ---Einstellung und Höhergruppierung sind halt zwei Paar Schuhe. Der Tarif lässt bei der Einstellung mehr Spielraum, bei der HG eben nicht.
Allerdings stünde es dir frei, für die Stelle neu eingestellt werden unter vollständiger Beendigung deines alten AV. Ob du das allerdings willst und der AG da mitzieht...
--- End quote ---
Da bin ich mir nicht sicher, ob das so geht …
Ziffer 2.5 aus dem Rundschreiben BMI zu § 16 TVöD ist da einschlägig, wonach es dann eben nicht mehr um eine klassische Einstellung handelt.
FearOfTheDuck:
Danke für die Ergänzung. Damit schränkt das BMI sogar noch einmal ein und es gibt die Verhandlungsmöglichkeit nur für den Externen.
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