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Stufenaufstieg

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Hanno:
Hallo zusammen,

nach dem ich bei meinem neuen Arbeitgeber (TVöD) angefangen habe, musste ich ein Formular von meinem vorherigen Arbeitgeber (TVöD) zwecks Mitteilung von wann bis wann ich dort angestellt war ausfüllen lassen. Diese Zeit wurde vom neuen Arbeitgeber anerkannt und mir wurde mitgeteilt, dass sie für Jubiläen und Stufenaufstiege wichtig ist.

Im Juli wäre es soweit mit einem Stufenaufstieg. Jetzt ist geplant, dass meine Stelle neu bewertet und ich höher gruppiert werde, da einiges umstrukturiert wurde und die Stellenbeschreibung nicht mehr passt.

Ist es besser das noch bis Juli etwas rauszuzögern, für den Fall dass ich da tatsächlich schon meinen Stufenaufstieg habe oder habe ich das mit der Anerkennung falsch verstanden?

TrexLittleArms:
Aus gerade eigener, leidlicher Erfahrung:

Erst den Stufenaufstieg abwarten und dann die neue Arbeitsplatzbeschreibung ausfertigen und unterschreiben.
Ich wäre regulär im Januar in Stufe 5 vorgerückt. Meine Stelle ist letzten Dezember neu bewertet worden - jetzt fange ich Rückwirkend zum Unterschriftsdatum, zwar eine EG höher, wieder mit der Stufe 4 von vorne an.
Hat zu Fole, dass ich ab Januar mit E11-4 weniger verdiene als in E10-5.

Alle Gespräche hisichtlich invividueller Lösung sind erfolglos geblieben. Mein AG ist halt fest ans Tarifrecht des TVöD gebunden.

MoinMoin:
Es kommt alleinig darauf an, wann die Tätigkeiten vom AG (also deren dazu befugtem Personal) übertragen wurden, nicht wann man sie aufschreibt oder unterschreibt.

Wenn man also eine Stellen/Tätigkeitsbeschreibung verfasst, die für eine Korrektur der Rechtsmeinung des AG bzgl. der Eingruppierung genutzt werden soll, dann sollte man dort ein Datum der Wahl: Also seit Einstellung übe ich folgendes aus (dann ist es bzgl. rückwirkender Korrektur unschädlich)
Oder man verweigert die rechtskräftige Übertragung bis zu dem Zeitpunkt zu dem es günstiger ist (also Stufenaufstieg)

Organisator:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers. Also so lange nicht zustimmen, bis ein genehmer Zeitpunkt erreicht ist.

Knorke:

--- Zitat von: TrexLittleArms am 26.04.2024 07:55 ---Aus gerade eigener, leidlicher Erfahrung:

Erst den Stufenaufstieg abwarten und dann die neue Arbeitsplatzbeschreibung ausfertigen und unterschreiben.
Ich wäre regulär im Januar in Stufe 5 vorgerückt. Meine Stelle ist letzten Dezember neu bewertet worden - jetzt fange ich Rückwirkend zum Unterschriftsdatum, zwar eine EG höher, wieder mit der Stufe 4 von vorne an.
Hat zu Fole, dass ich ab Januar mit E11-4 weniger verdiene als in E10-5.

Alle Gespräche hisichtlich invividueller Lösung sind erfolglos geblieben. Mein AG ist halt fest ans Tarifrecht des TVöD gebunden.

--- End quote ---
Mir erging es so ähnlich. Ich konnte aber mit einer Stufenlaufzeitverkürzung nach § 16 Abs. 2 TVöD die Stufenlaufzeit in einer Entgeltgruppe auf Antrag des Beschäftigten verkürzen, wenn dieser in der vorangegangenen Entgeltgruppe erhebliche überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat.

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