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vom TV-L in den TV-V

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steffi1848:
Hallo Ich habe eine Frage und hoffe jemand von euch kann mir helfen.
Ich bin nun ink. Ausbildung 23 1/2 Jahre beim Land NRW angestellte in einem Technischen Beruf.
Ich bin in der Entgeldgruppe 8 Erfahrungsstufe 6 und beabsichtige zu einem neuen Arbeitgeber zu wechseln in den TV-V. Da wurde mir gesagt das der TV-L berücksichtigt werden müsste für die Eingruppierung in den TV-V.
Nun meine Frage:

Wie müsste ich Eingruppiert werden vom TV-L (8/6) in den TV-V bei selber Tätigkeit?

Mich würde natürlich vorallem die Entgeldstufe intressieren.  Kann mir da einer helfen?

vielen Dank

FearOfTheDuck:
Könntest du zu deiner Tätigkeit etwas ausführen? 1zu1 lässt sich das ggf. nicht "übertragen."

steffi1848:
Was genau soll ich näher erklären?
Ich tue seit über 20 Jahren Labortätigkeiten im öffentlichen Dienst einer Landesbehörden. Möchte aber dort eventuell kündigen und im Anschluss zu einem Betrieb des TV-V wechseln wo ich genau die selben Tätigkeiten verrichten werde.
Da war die Frage aufgekommen ob der alte Vertrag des TVL in irgendeiner Weise zu berücksichtigen ist bzw. MUSS.
Ich denke nein, weil es ja keine Überführung ist (eine Behörde des TV-L wird ja nicht in TV-V überführt bzw. Ausgegliedert) sondern ich wechs den Arbeitgeber so zusagen "privat".

MoinMoin:
Bin kein TV-V Fux, aber ich kann mir vorstellen, dass eine Anrechnung möglich ist, es aber nur eine KANN Regelung sein wird.
Ein MUSS kann ich mir absolut nicht vorstellen.

Stufe 3 dürfte dir dort jedoch wahrscheinlich zu gestanden werden müssen (wenn TVV so aufgebaut ist wie TVL/TVÖD)

Und frei verhandelbar dürfte auch alles andere sein.

steffi1848:
Danke @MoinMoin,

So sehe ich das auch mit dem nicht MUSS da es ja einfach nur eine Neueistellung ist und keine Überleitung.

Denke beim TV-V Betrieb wurde sich vertan mit dem MUSS was aus dem TV-L übernommen werden das das so geregelt wäre.

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