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doppelte Versteuerung rückwirkende Höhergruppierung

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FräuleinA:
Hallo in die Runde:
Ich habe im Juni 2023 einen Antrag auf Korrektur der Eingruppierung gestellt. Dies wurde mir dann im Februar 2024 bewilligt.
Diese gilt rückwirkend ab 2014, somit bin ich schon wieder in der Stufe weit oben. Auszahlung der Korrekturbeträge wegen der Ausschlussfrist nur 6 Monate rückwirkend, also ab Dezember 2022.

Nun wurde in der aktuellen Abrechnung für jeden Monat der Brutto und dann nach Abzüge der Nettobetrag ausgerechnet. Die Summe der Nettobeträge wurde dann als EZ (Einmalzahlung?) gebucht und davon wurde dann noch einmal Lohnsteuer abgezogen. Immerhin 2600 Euro.

Meiner Laienmeinung ist damit die Nachzahlung 2x versteuert worden?
Hätte der AG das anders machen müssen/dürfen/sollen?
Zweiter Gedanke: Müssten diese 2600 Euro als Steuerschaden noch separat ausgezahlt werden? Ich kann ja nichts dafür, dass ich falsch eingruppiert wurde und der Betrag jetzt erst ausgezahlt wird.

Danke und Grüße

Umlauf:
Wie er es für Dezember genau hätte machen müssen, kann ich nicht sagen.
Für den einen Monat hätte die angesetzte Vorgehensweise auf Grund der Höhe, quasi keine Auswirkung.

Das EZ hat die Funktion den Arbeitnehmerfreibetrag nicht doppelt abzuziehen. Den kann man nur einmal bekommen. Den hast du bereits mit den „normalen“ monatlichen Zahlungen bekommen. Da ist nichts doppelt versteuert.

Candide die Optimistische:
die Sozialversicherung ist in dem Monat angefallen, für welchen ausgezahlt wird, auch rückwirkend.
die Steuer fällt im Monat der Auszahlung an, also jetzt für April wohl. Außerdem ist das Steuerjahr 2023 bereits abgeschlossen, da kann nichts mehr rückwirkend versteuert werden.

Du hast vermutlich ein SV-Brutto im jeweiligen Monat und ein höheres Steuerbrutto jetzt im April.

Einen Steuerschaden sehe ich nicht, Du hättest auch Steuer gezahlt, wenn es pünktlich ausgezahlt worden wäre, und auch in gleicher Höhe. Außerdem gleicht sich ohnehin alles mit der Einkommensteuererklärung aus.

MoinMoin:

--- Zitat von: Candide die Optimistische am 29.04.2024 07:53 ---Einen Steuerschaden sehe ich nicht, Du hättest auch Steuer gezahlt, wenn es pünktlich ausgezahlt worden wäre, und auch in gleicher Höhe. Außerdem gleicht sich ohnehin alles mit der Einkommensteuererklärung aus.

--- End quote ---
Ist das so? Ich dachte wenn ich in einem Jahr 40000 und im nächsten 60000 versteuere, dann zahle ich mehr Steuern, als wenn ich 2x50000 versteuere.

sebbo83:

--- Zitat von: MoinMoin am 29.04.2024 12:58 ---Ist das so? Ich dachte wenn ich in einem Jahr 40000 und im nächsten 60000 versteuere, dann zahle ich mehr Steuern, als wenn ich 2x50000 versteuere.

--- End quote ---
Dem stimme ich voll zu.
Lässt sich das aber nicht über die Steuererklärung für 2024 "heilen"?

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