Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

doppelte Versteuerung rückwirkende Höhergruppierung

<< < (2/2)

NelsonMuntz:

--- Zitat von: sebbo83 am 29.04.2024 13:53 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.04.2024 12:58 ---Ist das so? Ich dachte wenn ich in einem Jahr 40000 und im nächsten 60000 versteuere, dann zahle ich mehr Steuern, als wenn ich 2x50000 versteuere.

--- End quote ---
Dem stimme ich voll zu.
Lässt sich das aber nicht über die Steuererklärung für 2024 "heilen"?

--- End quote ---

Wie sollte das gehen, ohne die Bescheide aus dem Vorjahr neu zu berechnen?

Für große Einmalzahlungen (wie zB Abfindungen) gibt es die 1/5-Regelung, um die Steuer-Last "abzumildern".

@FräuleinA: Ich hatte ebenfalls schon einen solchen Fall mit einer 8-seitigen Bezügemitteilung und Rückrechnungen über 2 Jahre. Die Berechnungen der Einzelmonate wiesen da je einen Steuerabzug aus, die Summe daraus wurde aber als Abzug vom laufenden Gehalt ausgewiesen (was vom selbigen fast nix übrig lies ;)). Das hat mich sehr verwirrt, aber in der Summe war das alles korrekt berechnet.

Albeles:
Hätte kurz eine ähnliche Frage...vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.

Wurde über 14 Monate überzahlt. Rückrechnung war angeblich für die alten Jahre nicht wirklich möglich. Ende vom Lied ist, ich zahle die Summe jetzt komplett Brutto zurück. Eine größere Summe letztes Jahr und den Rest monatlich bis der Gesamtbetrag zurückgezahlt worden ist ans Land.
Jetzt habe ich ja Zuviel Steuern bezahlt im Grunde, weil ich das Geld vom AG ja Netto bekommen habe damals und jetzt Brutto an ihn zurück zahle.
Wo in der Steuererklärung erhalte ich denn die ganzen Abgaben wieder zurück? Geht das von alleine, oder muss ich da irgendwie drauf aufmerksam machen?

LG Albeles

Umlauf:
1. Die Rückzahlung erfolgt auf Bruttobasis. Damit sinkt in diesem Jahr der Bruttoverdienst, der dieses Jahr versteuert wird.

2. Ist die Überzahlung so hoch, dass die 6 Monate Ausschlussfrist nicht mehr greifen?

Albeles:

--- Zitat von: Umlauf am 03.05.2024 00:18 ---1. Die Rückzahlung erfolgt auf Bruttobasis. Damit sinkt in diesem Jahr der Bruttoverdienst, der dieses Jahr versteuert wird.

2. Ist die Überzahlung so hoch, dass die 6 Monate Ausschlussfrist nicht mehr greifen?

--- End quote ---

zu1. Ja ich zahle das Geld Brutto zurück von meinem Nettogehalt.


zu2. Leider ja....

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version