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Wirkung Zustellung Gutachten Amtsarzt bei drohender Dienstunfähigkeit

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BundesB76:
Hallo zusammen,
ich lese hier schon lange als stille Beobachterin mit und bin immer dankbar für die guten Beiträge und Infos.

Nun muss ich mich leider mit einem konkreten und zeitkritischen Problem an die Experten hier wenden und bitte um Tipps und Hilfestellung.

Fall:
Bundesbeamtin (gntD), Ende 40, A 10, keine Kinder, leistet 25 Jahre tadellosen Dienst und hat praktisch keine nennenswerten Fehlzeiten.
Danach treten leider in rascher Zeitfolge zahlreiche Erkrankungsbilder mit längeren Ausfallzeiten auf. Dann folgt eine noch andauernde Ausfallzeit.

Nach ca. 8 Monaten erfolgt die Einladung zum Amtsarzt und wenig später die entsprechende Untersuchung dort.

Beamtin wartet auf Gutachten vom Amtsarzt oder Dienstherrn. Jedoch kommt nichts dergleichen.

Plötzlich erfolgt nach ca. einem Jahr dann eine formelle Anhörung zwecks geplanter Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Hierbei wird auf das AA Gutachten auch inhaltlich verwiesen, dass jedoch nicht vorliegt.
Gem. § 48 (3) BBG jedoch der Beamtin hätte als Kopie zugestellt werden sollen. Zustellung ist jedoch kein angreifbarer Verwaltungsakt.

Wie ist die Rechtslage oder wie sind eure Erfahrungen mit solchen Situationen?

Vielen Dank für Unterstützung!

clarion:
Ich würde jetzt höflich schreiben, dass man das AA-Gutachten nicht vorliegen hat, um die Zusendung desselben gem. des von Dir genannten Paragraphen bittet und sich danach zu der geplanten Zuruhesetzung äußern wird.

Evtl. geht die Dienststelle davon aus,  dass der Amtsarzt der Beamtin das Gutachten geschickt hat, und hat es deshalb nicht mitgeschickt.

Julianx1:
Aus meiner Erfahrung als freigestellter Personalrat heraus rate ich Dir sofort und unverzüglich einen wirklichen Fachanwalt zu involvieren. Ich lese aus zwischen den Zeilen aus deinem Beitrag das du mit der Vorgehensweise und einer Versetzung in den Ruhestand nicht einverstanden bist. Lass dich jetzt von einem Fachjuristen begleiten. der wird dich genaustens beraten zu Formfehlern und Fristen und Anfechtungsgründen. Meistens sind Anhörungen eine reine Formalie und der Dienstherrnwille steht bereits fest. Dem solltest du dich nicht mit unverbindlichen aber gutgemeinten Ratschlägen zu wehr setzen (Ohne hier eine Expertise herabzusetzen).
Alles Gute

Bastel:
Mal angenommen, der Dienstherr hat Erfolg. Die TE würde dann nur die Mindestpension bekommen oder?

BundesB76:
Guten Tag,
Danke schon mal für eure Antworten, es ist mir eine sehr große Unterstützung!

Das Gutachten habe ich schon vom Dienstherrn angefordert und um einen Fachanwalt werde ich wohl nicht drumherum kommen.

Ich bin trotzdem auch weiterhin dankbar für weitere Erfahrungen aus der Praxis und eure Einschätzungen!
Was muss ich noch beachten? Wie viel Zeit liegt sonst zwischen der Zusendung des AA Gutachtens und der Anhörung zur geplanten Zurruhesetzung?  Danke!

Viele Grüße

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