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Wirkung Zustellung Gutachten Amtsarzt bei drohender Dienstunfähigkeit

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Landesdiener:
Wurde in der Anhörung denn keine Frist genannt? Ansonsten muss die Frist "angemessen" sein – worüber sich sicherlich streiten lässt. Mit der Nachforderung einer entscheidenden Grundlage, also dem Gutachten, läuft die Frist ab Zusendung sozusagen wieder von vorne.

Julianx1:
Ich empfehle Dir das nachfolgende Rundschreiben zu studieren:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/rundschreiben/dienstunfaehigkeit-rundschreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Da findest du die Spielregeln für alle Beteiligten.

Die Frist für die Anhörung ist meines Wissens 1 Monat. So steht es auch in dem Rundschreiben.

Eine Frist für das Gutachten kenne ich nicht. Es muss halt sachlich und inhaltlich im Bezug stehen zu deiner Dienstunfähigkeit. Zudem ist es kein Verwaltungsakt. Es dienst dem Dienstherren als medizinische (sachverständigen) Entscheidungshilfe für eine dienstrechtliche Maßnahme.

BundesB76:
Vielen Dank, das Rundschreiben ist ja schon mal sehr ausführlich.
Genau, die Frist ist ein Monat zur Stellungnahme.

Das AA Gutachten kam eben per Post an und sieht für mich als Laie eher wie ein Ankreuztext aus, als ein "Gutachten". Bin ich schon erstaunt...

clarion:
Dann steht einer Stellungnahme  ggf. mit Hilfe eines Anwalts nichts mehr entgegen.

Die Mindestpension wird es hier kaum geben!  In 25 Jahren vermutlich in Vollzeit, da kinderlos, müsste bei A10 schon mehr als die Mindestpension erdient worden sein, zudem gibt es noch die Zurechnungszeiten.

Je nachdem wie deine persönliche Situation so ist, ist die Pensionierung vielleicht  doch nicht soooo schlecht.

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