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[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis

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Fefech:
Hallo zusammen,

in Stellenausschreibungen von Kommunen oder des Landes sehe ich immer wieder folgende Zusatzangabe: "Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich." Es handelt sich dabei explizit nicht um Verwaltungsaufgaben.

Was konkret sind die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, abgesehen von Maximalalter und fachlicher Eignung (Masterabschluss bei Masterausschreibung).

Viele Grüße

clarion:
Laufbahnausbildung, sprich Anwärter Ausbildung oder Referendariat

2strong:
Oder - was in diesen Fällen häufiger sein dürfte - das ersetzen dieser sogenannten Vorbereitungsdienste durch Berufserfahrung.

Studienrat:

--- Zitat von: 2strong am 28.04.2024 16:34 ---Oder - was in diesen Fällen häufiger sein dürfte - das ersetzen dieser sogenannten Vorbereitungsdienste durch Berufserfahrung.

--- End quote ---

Und es sprach mal wieder die unendliche Weisheit..

Beamter:

--- Zitat von: Studienrat am 29.04.2024 20:39 ---
--- Zitat von: 2strong am 28.04.2024 16:34 ---Oder - was in diesen Fällen häufiger sein dürfte - das ersetzen dieser sogenannten Vorbereitungsdienste durch Berufserfahrung.

--- End quote ---

Und es sprach mal wieder die unendliche Weisheit..

--- End quote ---

Welche hier allerdings richtig liegt…

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