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Beschäftigung vor Zustimmung Ausschuss

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sd1984:
Wir möchten gerne am 06.05. einen Mitarbeiter EG 11 Stufe 1 einstellen. Der Ausschuss, der über die Einstellung entscheidet findet jedoch erst am 15.05. statt. Meiner Meinung nach ist somit eine Einstellung erst ab 16.05. möglich. Es ist nun aber gewünscht, den Mitarbeiter schon ab 06.05. zu beschäftigen. Man befürchtet, dass er bei späteren Vertragsbeginn die Stelle nicht antritt. Gibt es eine Möglichkeit den Mitarbeiter bereits ab 06.05. einzustellen, auch wenn der Ausschuss dem erst ab 16.05. zustimmt? Vielen Dank!

BeamterBR:

--- Zitat von: sd1984 am 29.04.2024 10:24 ---Wir möchten gerne am 06.05. einen Mitarbeiter EG 11 Stufe 1 einstellen. Der Ausschuss, der über die Einstellung entscheidet findet jedoch erst am 15.05. statt. Meiner Meinung nach ist somit eine Einstellung erst ab 16.05. möglich. Es ist nun aber gewünscht, den Mitarbeiter schon ab 06.05. zu beschäftigen. Man befürchtet, dass er bei späteren Vertragsbeginn die Stelle nicht antritt. Gibt es eine Möglichkeit den Mitarbeiter bereits ab 06.05. einzustellen, auch wenn der Ausschuss dem erst ab 16.05. zustimmt? Vielen Dank!

--- End quote ---

Das ist eine kommunalrechtliche Frage, welche stark abhängig vom Bundesland und den entsprechenden kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen ist. Hinzu kommt dazu noch eine Abhängigkeit von den ggf. satzungsrechtlichen Regelungen zu Entscheidungsbefugnissen, welche abhängig von der konkreten Kommune sind. Ohne, dass der Fragensteller sich nicht "doxxt" und uns die konkrete Kommune mitteilt kann man hier keine entsprechende Antwort geben. In fast allen Bundesländern gibt es eine entsprechende "Aufsicht" für Kommunen, welche in allen mir bekannten Fällen beratend tätig werden. Hier wäre ein Anruf vielleicht hilfreich bei der entsprechenden Stelle.

JahrhundertwerkTVÖD:
Fast jeder Arbeitgeber hat das Problem, dass die Ausschüsse zu unflexibel tagen.
Gerade heutzutage, müssen Personalentscheidungen deutlich früher und flexibler erfolgen.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

1: Gremium informieren dass viel flexibler reagiert werden muss, sonst sind die Bewerber weg
2: Freigabe Eilentscheidungen treffen zu können
3: Umlaufverfahren (digitale Unterlagen) ans Gremium

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