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Resturlaub bei Kündigung ( Beamte )

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bebe2306:
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bezgülich des Resturlaubs, welcher dem Beamten noch zusteht sollte er von sich aus um die Aufhebung seine Beamtenstatus bitten.

Fall:
Lebzeitbeamter bittet um Aufhebung des Beamtenstatus auf 30.08.
In Foren wird immer wieder berichtet, dass wenn nach Jahreshälfte "gekündigt " wird, man anspruch auf die vollen Urlaubstage ( nach vertrag ) hat.
In diesen Fall möchte der Arbeitgeber ( Land ) nur mit 20 tagen Urlaub ( (30 Urlaubstage / 12 Monate x 8 Monate ) abspeisen. Was ist der richtige Weg ? Hat jemand schon erfahrungen gemacht, und kann weiter Helfen ?

mit freundlichen Grüßen

Landesdiener:
Welches Land ist hier der Dienstherr? In den einschlägigen Vorschriften sollte das geregelt sein. Für BW wäre das die AzUVO, dort § 24 Abs. 3:
"Beginnt oder endet das Beamtenverhältnis im Laufe des Kalenderjahres, so steht der Beamtin oder dem Beamten für jeden Kalendermonat der Dienstzugehörigkeit ein Zwölftel des Erholungsurlaubs zu."

Organisator:
Dann wären es im vorliegenden Fall 7/12.

Insoweit würde ich mich über das Angebot des Dienstherrn mit 8/12 freuen.

bebe2306:
danke für die Raschen antworten

Landesdiener:

--- Zitat von: Organisator am 29.04.2024 11:55 ---Dann wären es im vorliegenden Fall 7/12.

Insoweit würde ich mich über das Angebot des Dienstherrn mit 8/12 freuen.

--- End quote ---
Bis einschließlich August sind es 8 Monate  ::). Daher stimmt das "Angebot" des Dienstherren.

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