Hallo Zusammen,
ich möchte mal ein paar Dinge ergänzen.
1. Wechsel Beamter - Soldat
§ 6 Soldatenlaufbahnverordnung - (6) Eine Beamtin auf Lebenszeit oder ein Beamter auf Lebenszeit, die oder der nach § 15, § 19, § 25, § 30, § 35 oder § 40 eingestellt worden ist, kann unmittelbar im Anschluss an eine sechsmonatige Bewährungszeit in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden.
Das ist die Verordnung, in der Realität ist das Angebot für Beamte, obwohl Mangel herrscht, nicht wirklich gewollt.
2. Nach dem zuständigen Beamtenstatusgesetz ist der Beamte nach Annahme einer Urkunde zum SAZ größer 2 Jahre aus dem Dienst zu entlassen. Siehe dazu auch § 16a Arbeitsplatzschutzgesetz. Dies bedeutet am Ende Nachversicherung in der Rentenversicherung und Ansprüche nach dem Soldatenversorungsgesetz, abhängig von der festgesetzten Dienstzeit.
3. Wechsel als Beamter zur Bundeswehrverwaltung
Grundsätzlich im mD bis A8 und gD bis A11 problemlos. Die Erfahrungszeiten müssen umgerechnet werden.
Eine Beorderung ist nur mit Abstimmung der Dienststellenleitung möglich - kein Anspruch darauf. - IW
Eine Beförderung ist nur maximal bis zur Besoldungsgruppe des Beamten möglich. - IW
Eine RDL / WÜ ist nur mit Zustimmung der ziv. Dienststelle möglich.
Bei Kontingentdienstposten ist der Einsatz im Soldatenstatus vorgesehen.
Bei Teilnahme an Auslandseinsätzen bei einer Einsatzwehrverwaltung muss man sich auf einen DP bewerben.