Autor Thema: Stufenaufstieg auf 3, aber 3 Monate später bekomme ich das Geld  (Read 4193 times)

D2Man

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Hallo liebes Forum,
ich habe am 01.04.2021 einen Job im öffentlichen Dienst angetreten.
Eingruppiert wurde ich in EG 4 Stufe 1 mit Zulage zu EG 9a Stufe 1. Diese Zulage wurde aber erst zum 01.07.2021 bezahlt, also 3 Monate später. Stand so im Vertrag.
In Stufe 2 bin ich dann an 01.04.2022 gekommen und die Zahlung dafür habe ich ab 01.07.2022 bekommen.
Jetzt bin ich seit dem 01.04.2024 in Stufe 3, bekomme das Geld dafür ab 01.07.2024.
Seit dem 01.01.2023 wurde das geändert und alle neuen Mitarbeiter haben direkt das Geld vom EG 9a und die Stufe 1 bekommen, also ohne 3 Monate Wartezeit.
Das ich das Geld von vor 3 Jahren nicht mehr nachgezahlt bekomme ist mir bewusst, aber müsste ich nicht jetzt für die Stufe 3 das Geld sofort bekommen und nicht erst wieder ab 01.07.2024??
Auf der Abrechnung steht auch Stufe 3 drauf, aber das Geld von Stufe 2 wird bis 01.07.2024 bezahlt.

Das hat hier doch nichts mehr mit Gleichbehandlung zu tun!!

Danke vorab schonmal für die Meldungen.

MoinMoin

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Ich wüsste nicht warum du das Geld bei deinem Stufenanstieg erst 3 Monate später bekommen solltest.
Was hindert dich daran, das Geld einzufordern und wenn der AG es nicht zahlt, es gerichtlich Überprüfen zu lassen?

2strong

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Ich ahne, dass es hier um die Ausbildungs- und Prüfungspflicht geht. Du erfüllst vermutlich die Bildungsvoraussetzung noch nicht (kein VL 1). Nach seinerzeitiger Rechtslage hat Dir die Zulage daher erst ab dem vierten Monat gezahlt werden dürfen. Diese Wartefrist ist 2023 entfallen. Ungeachtet dessen galt die Wartefrist jedoch immer nur für die initiale  Aufgabenüberrragung. Spätere Stufenaufstiege hätten nicht verzögert erfolgen dürfen.

MoinMoin

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Ich ahne, dass es hier um die Ausbildungs- und Prüfungspflicht geht. Du erfüllst vermutlich die Bildungsvoraussetzung noch nicht (kein VL 1). Nach seinerzeitiger Rechtslage hat Dir die Zulage daher erst ab dem vierten Monat gezahlt werden dürfen. Diese Wartefrist ist 2023 entfallen. Ungeachtet dessen galt die Wartefrist jedoch immer nur für die initiale  Aufgabenüberrragung. Spätere Stufenaufstiege hätten nicht verzögert erfolgen dürfen.
So sehe ich es auch, die Stufen der EG4? (warum eigentlich nicht EG5 wenn es um Ausbildungs- und Prüfungspflicht geht?) laufen weiter und die Zulage richtet sich nach diesen Stufen.

D2Man

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Danke. Die 3. Monate Versetzung laufen leider immer weiter! Also anstatt 01.04. wo die Einstellung war, wird die das Geld der nächsten Stufe dann immer zum 01.07. bezahlt. Jetzt in Stufe 3 auch. Lasse es mal überprüfen.

2strong

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(warum eigentlich nicht EG5 wenn es um Ausbildungs- und Prüfungspflicht geht?)
Mutmaßlichen, weil gemäß Ausbildungs- und Prüfungspflicht eine Eingruppierung inndie Entgeltgruppen 5 bis 9a nur erfolgen darf, wenn ein VL 1 erfolgreich beschlossen wurde. Und dann nimmt man halt die nächstniedrigere Entgeltgruppe (4) und zahlt darauf dann den Differenzbetrag.