Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Ozymandias:
Wenn der Gesetzesentwurf kommt, darf man sich hoffentlich hier austoben:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de
Versuch:
--- Zitat von: Ozymandias am 05.05.2024 13:56 ---Wenn der Gesetzesentwurf kommt, darf man sich hoffentlich hier austoben:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de
--- End quote ---
Hat das einen Sinn?
Oder ist das eine Pseudobeteilgung?
Versuch:
--- Zitat von: neitherbloat am 06.05.2024 06:21 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 05.05.2024 13:56 ---Wenn der Gesetzesentwurf kommt, darf man sich hoffentlich hier austoben:
scratch gameshttps://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de
--- End quote ---
Eigentlich müssen diese Dinge objektiv getan werden. Für diejenigen, die jeden Kandidaten gut verstehen, lohnt es sich auf jeden Fall, die Wirksamkeit zu berücksichtigen.
--- End quote ---
Sorry, ich verstehe kein Wort in diesem Zusammenhang
Pukki:
--- Zitat von: Versuch am 06.05.2024 07:32 ---
--- Zitat von: neitherbloat am 06.05.2024 06:21 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 05.05.2024 13:56 ---Wenn der Gesetzesentwurf kommt, darf man sich hoffentlich hier austoben:
scratch gameshttps://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de
--- End quote ---
Eigentlich müssen diese Dinge objektiv getan werden. Für diejenigen, die jeden Kandidaten gut verstehen, lohnt es sich auf jeden Fall, die Wirksamkeit zu berücksichtigen.
--- End quote ---
Sorry, ich verstehe kein Wort in diesem Zusammenhang
--- End quote ---
Da gibt es nichts zu verstehen, das ist ein Bot, der in das Zitat einen Link zu irgendeiner Spieleseite eingefügt hat. War nur auf Schriftgröße 1 verkleinert und farblich verändert. ;)
Ozymandias:
Kopiere hier mal den Beitrag von lotsch, der hier wie die Faust aufs Auge passt.
Gutes Autoritätsargument in Sachen Beteiligung an der Gesetzgebung (ja ist nur pseudobeteiligung), Widerspruch oder auch Klage.
Interview mit Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio
Prof. Di Fabio: Der Spielraum ist natürlich groß, weil das Bundesverfassungsgericht nicht der Haushaltsgesetzgeber ist. Andererseits müssen bestimmte Grundsätze klar bleiben: Der Abstand zwischen den Ämtern ist auch in der Besoldung zu wahren. Qualifikation und Verantwortung, die mit dem Amt verbunden sind, müssen sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln. Außerdem hat ein erkennbarer Abstand von Besoldung und Versorgung gegenüber gegenleistungslosen Sozialleistungen zu bestehen.
NRW Magazin: Derzeit wird im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die Einführung eines Partnereinkommens mit der Begründung diskutiert, dass die „Eckpunktefamilie“ nicht mehr zeitgemäß sei. Offensichtlich soll damit das Abstandsgebot ausgehebelt werden. Wie ist Ihre Einschätzung zu einer solchen Vorgehensweise?
Prof. Di Fabio: Das Amtsverständnis von Art. 33 Abs. 5 GG ist individuell auf die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber bezogen und kann deshalb nicht sozial „kontextualisiert“ werden. Im Übrigen ist der Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nach wie vor gültig.
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/grundgesetz-garantiert-das-berufsbeamtentum/
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